Wohnwert im Familienrecht
Der Wohnvorteil – und Zins- und Tilgungsleistungen im gesamten Unterhaltsrecht
Mit Änderung der Rechtsprechung gilt im Rahmen des Trennungsunterhaltes und des nachehelichen Unterhaltes von Ehegatten und dem Kindesunterhaltes dasselbe.
Unterhaltsberechnung:
Zins- und Tilgungsleistungen werden mit dem Wohnwert verrechnet.
Liegen diese unter dem Wohnwert, so bleibt dieser übrig und erhöht das Einkommen.
Liegen Zins- und Tilgungsleistungen über dem Wohnwert, geht dieser unter und es gibt keine Erhöhung des Einkommens.
Fazit: Früher wurden Tilgungsleistungen nicht im Rahmen des nachehelichen Unterhaltes berücksichtigt.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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11.09.2022