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Wird Insolvenz künftig von Behörden verordnet?

Ist Insolvenz eine Folge nicht vorhersehbarer wirtschaftlicher Engpässe zu sehen oder neuerdings als Strafe von Behörden zu verstehen, die das einfach anordnen können?

 

Die Richtlinie zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl. 2017, 872) gibt staatlichen Organen die Möglichkeit Firmen in die Insolvenz zu führen.

 

Sachverhalt:

Brösel betreibt eine kleine Baufirma. Er hat nur 2 Mitarbeiter fest bei sich angestellt. Für größere Bauaufträge hat er 5-8 Subunternehmer, mit denen er fest zusammenarbeitet.

Bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung wird Brösel unterstellt, die Subunternehmer seien schon seit 4 Jahren quasi scheinselbständig und daher von ihm als Arbeitnehmer zu führen. Das bedeutet, dass Brösel die Firmeninhaber als Angestellte führen muss d.h. Arbeitgeberbeiträge entsprechend nachzahlen muss und die jeweiligen Firmeninhaber jeweils Arbeitnehmerbeiträge nachzuentrichten haben. Diese Tatsache alleine ist schon geeignet, die meisten Firmen wirtschaftlich zu Fall zu bringen, da man nun erhebliche Beiträge leisten muss, die man oft schlichtweg nicht hat.

Dann folgt die übliche Behandlung durch die Behörden: Durchsuchung, Beschlagnahme aller Unterlagen insbesondere Buchhaltung. Wenige Tage später wird die Staatsanwaltschaft tätig und beschlagnahmt sämtliche Konten des Unternehmens. Weiterhin werden sämtliche Unterlagen nach den Auftraggebern der Firma abgesucht. Dann werden diese Auftraggeber von der Staatsanwaltschaft angeschrieben ausstehende Zahlungen an Brösel nicht mehr durchzuführen, sondern an die Staatskasse. Das ermöglicht das neue Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl. 2017 l, 872).

Damit folgt für viele Firmen in jedem Fall das wirtschaftliche „Aus“.

Die Bank stellt sehr schnell alle Sicherheiten zurück bzw. fordert Darlehen zurück.

Bis ein Strafverteidiger helfen könnte (bis dahin ist auch kein Geld mehr da), ist die Firma bereits wirtschaftlich am Ende.

Abwendungsmöglichkeiten gibt es kaum, höchstens nach dem Gespräch im Rahmen der Betriebsprüfung sofort eine Sicherheitsleistung erbringen, wenn man wirtschaftlich dazu in der Lage sein sollte.

Dies geschieht aber, ohne das ein Verteidiger überhaupt die Akten und die Vorwürfe hätte prüfen können.

Firmen haben weder die Möglichkeit sich oder ihre Mitarbeiter zu retten, noch Sachverhalte zu prüfen.

 

 

Diese Maßnahmen sind schlicht ruinös und können nicht im Interesse einer ordnungsgemäßen Wirtschaft sein.

 

Fazit:  

Insolvenz ist eine sehr schwierige Angelegenheit. Für Firmen stellt es oftmals ein schwieriges Unterfangen dar, diese überhaupt festzustellen.

 

Oftmals genügt nicht erst die einfache Zahlungsunfähigkeit, die Insolvenz liegt oft schon viel früher bei Überschuldung vor.

 

Insolvenz darf aber keinesfalls von Behörden quasi als Strafe verordnet werden.

 

Das neue Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung macht aber genau das. Eine typische EU-Regelung.

 

Leider sehen auch andere Regelungen z.B. das Zahlungsverbot der ZPO ähnlich vernichtende Folgen für betroffene Firmen vor.

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Es werden bewusst Einzelfälle gewählt.

 

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19.06.2019

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