Rechtsberatung

Montag bis Freitag:
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Socialmedia

Twitter: @kanzlei_aleiter

 

Kontakt

Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
80336 München

Anfahrtsbeschreibung

 

Telefon: 089 / 29 16 14 23

Fax: 089 / 29 16 14 37

elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de

 

Visitenkarte

Wie stehen Narzissten zu ihren Kindern?

 

Frage an Scheidungsanwälte: Wie stehen Narzissten zu ihren Kindern?

 

Leben mit einem Narzissten

 

In der Anwaltspraxis für Familien-und Erbrecht schildern unterschiedlichste Personen und Geschädigte ihre Erfahrungen mit dem Narzissmus d.h. mit narzisstischen Partnern. Sind Kinder aus der Beziehung hervorgegangen, stehen die Kinder im Zentrum des Interesses. Die nicht-narzisstischen Partner möchten vor alle dem wissen, wie der narzisstische Partner zu den gemeinsamen Kindern steht.

 

Auch hier gilt, es gibt keine Regeln. Narzissten neigen oft dazu ihre Kinder zu verwöhnen. Das kann aber auch sehr abrupt enden, wenn neue Partner in deren Leben treten oder der emphatische Partner sich endgültig trennen will.

 

Sind mehrere Kinder vorhanden, werden diese oft sehr unterschiedlich behandelt. Eines wird stark bevorzugt, andere nicht gesehen oder vernachlässigt. Hier gilt wie immer, Narzissten sind auch nur Menschen und keine Monster. Sie haben in ihrer Persönlichkeit Schäden erlitten, die in aller Regel in der Kindheit erfolgt sind und nach diesen Mustern handeln sie auch als Eltern gegenüber ihren Kindern.

 

In meiner Erinnerung ist z.B. ein Familienvater, der seine Familie über alles liebte. Er richtete sein Heim liebevoll ein, man hatte Haustiere für die er Käfige baute. Er spielte abends stundenlang mit seinen Kindern. Er las seiner Tochter stundenlang vor. Dann wurde der Wunschsohn geboren. Beide Eltern waren sehr glücklich. Auf einer Betriebsfeier lernte der Familienvater dann eine junge Frau kennen und blieb spontan 3 Monate weg. Frau und Kinder interessieren ihn nicht mehr in dieser Zeit. Die Ehefrau machte die Hölle durch in dieser Zeit. Er kam dann wieder zurück. Die Ehe hielt noch viele Jahre, aber der Ehemann nahm sich regelmäßig immer wieder solche Auszeiten. Irgendwann reichte die Ehefrau die Scheidung ein.

 

Solche Fälle kenne ich viele und solche Muster gibt es in ganz verschiedenen Ausprägungen. Die Kinder sind zunächst alles und dann wieder nichts. Mit solchen Wechselbädern muss eine Familie im Zusammenleben und erst Recht in der Trennungszeit fertig werden.

 

 

Ein anderer Fall: Eine Mutter hat 5 Kinder und zieht diese alle relativ liebevoll auf. Doch sie hat eine Angewohnheit: Sie hat immer wieder bestimmte Phasen in denen sie ein Kind den anderen vorzieht. Diese Art der Erziehung ist für alle Kinder insgesamt extrem traumatisierend. Erst als die Frau verstorben ist und die Kinder längst erwachsen sind, äußert sich diese Verhaltensweise in einem Erbrechtsstreit zwischen den ehemaligen Kindern. Der Streit ist erbittert, dauert viele Jahre und bringt die großen Verletzungen aller Beteiligten zutage.

 

 

Fazit: Die Familiengeschichten können endlos beschrieben werden. Narzissmus hat unendlich viele Gesichter. Die Geschädigten reiben sich oft die Augen, weil sie es oft nicht erkannt haben. Erwachsene, die als Kinder von Narzissmus geprägt wurden, haben entweder gelernt dagegen anzugehen oder sich unterzuordnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit.

 

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

Schubertstraße 6

80336 München

Tel.:089/29161423

Fax:089/29161437

Mail: info@kanzlei-aleiter.de

www.kanzlei-aleiter.de

09.07.2021

Zurück zur vorherigen Seite - Rechtstipps Übersicht

Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich beraten!

Telefonisch unter 089 / 29 16 14 23 oder verwenden Sie das Kontaktformular.






Was ist die Summe aus 3 und 3?

Fehler mit * sind Pflichtfelder.