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Wichtige Hinweise für Erblasser

Was sollten Erblasser beachten?

 

Wozu dient die Unterschrift am Ende des Testaments? Ein Testament muss kein Datum aufweisen.

 

Ein persönliches Testament, sollte immer von der Person, die es ausstellt, am Ende unterschrieben und mit einem Datum versehen sein.

Hat die Person am Ende keine Unterschrift geleistet, so ist das Testament nicht wirksam.

 

Es ist dann nicht zu ersehen, dass die Person ihre Verfügungen tatsächlich will und damit genehmigt.

 

Die Identität der Person soll nicht damit festgehalten werden.

 

Fehlt hingegen am Ende des Testamentes das Datum.

 

So ist damit die Wirksamkeit nicht berührt. Liegen dann noch andere Testamente dieser Person vor, so gibt es u.U. Schwierigkeiten bei der Feststellung welches Testament nun gelten sollte.

 

U.U. ist dann später einmal ein Sachverständigengutachten erforderlich, zur Feststellung welches Testament das jüngste ist und damit Geltung entfalten sollte.

 

Fazit: Ein Testament ohne Unterschrift ist nicht wirksam. Doch die Unterschrift muss nicht auf den Aussteller verweisen bzw. beweisen, dass er es ausgestellt hat, sondern vielmehr dass der Aussteller den Inhalt der Erklärung genehmigt und sich zurechnen lässt.

 

Auch das Datum eines Testamentes ist nicht ausschlaggebend für seine Wirksamkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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28.12.2020

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