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Wichte Hinweise für Eltern deren Kinder Zeugen und Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind

Was sollten Eltern beachten, deren Kinder Opfer eines schweren sexuellen Missbrauchs geworden sind?

 

 

Arbeitsweise von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten für juristische Laien nicht verständlich

 

 

Sachverhalt:

 

Das Ehepaar Meisel hat 3 Kinder 5, 7 und 11 Jahre. Sie wohnen in einer netten Hausgemeinschaft mit 5 weiteren Parteien. Beide Eltern sind berufstätig und müssen hart arbeiten, um das Einkommen für die Familie zu sichern. Die Kinder gehen alle zur Schule. Die 11jährige Tochter Anna geht auf die Hauptschule und es ist der Übertritt auf die Realschule geplant. Leicht tut sich Anna nicht, sie ist leicht autistisch und hat daher schon mit Einschränkungen zu kämpfen.

 

Die Tochter Anna spricht selten mit Fremden und im Haus tut sie sich mit der Kontaktaufnahme mit den Nachbarn eher nicht so leicht. Schräg oben wohnt das Paar Wunderlich. Sie sind schon länger ein Paar. Herr Wunderlich nimmt sich oft der Anna an und spricht nett mit ihr. Sie ist freundlich zu ihm. Herr Wunderlich beginnt seine Arbeit immer sehr früh und ist daher schon sehr zeitig am Nachmittag so gegen 15.00 Uhr zuhause. Anna kommt immer so gegen 14.00 Uhr von der Schule nach Hause.

 

Die Zeit vergeht und die Familie lebt im Haus nun schon über 6 Jahre in dem Haus, Anna ist inzwischen 15 geworden. Schließlich spricht sie eines Abends mit ihrer Mutter über Aufklärung und da äußert sie, u.a. dass Herr Wunderlich seit 4 Jahren sie immer zuhause abpasst nach der Schule und sie zu sich in die Wohnung holt und dass es da zunächst nur zum Anfassen und jetzt am Ende auch zum Geschlechts- und Oralverkehr führte.

 

Die Eltern sind sprachlos. Sie erhalten nun die Information, dass Sie eine Anzeige zur Kripo erstatten müssen. Das tun sie. Sie erstatten im Februar 2018 Anzeige. Die Polizei vernimmt die Eltern, die Geschwister und Anna. Dann geschieht ca. ein Jahr lange nichts.

 

Dann wird Anna ab März 2019 zur Einvernahme durch die Polizei geladen. Ca. ein Jahr später durch den Ermittlungsrichter vor dem Amtsgericht geladen. Es kommt zu insgesamt 4 Terminen vor dem Ermittlungsrichter, wo Anna vernommen wird. Auch der Nachbar Wunderlich wird zu diesem Termin geladen und nimmt mit seinem Anwalt in einem anderen Zimmer an der Vernehmung teil. Anna ist mit dem Ermittlungsrichter alleine in einem abgesonderten Raum. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Angeschuldigter sind zugeschaltet und nehmen ebenfalls an der Vernehmung teil.

 

Anna wird insgesamt zu 4 solchen Terminen geladen. Die Aussagen dauern über viele Stunden und über insgesamt 4 verschiedene Termine.

 

Der Angeschuldigte Wunderlich wird nach dem 4. Termin im November 2020 festgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

Im Jahr 2021 wiederum ab Oktober kam es zu einer Gerichtsverhandlung, die sich über 5 Termine hinzog und im Dezember 2021 wieder endete. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Geschädigte Anna nun wegen ihrem Autismus begutachtet werden müsse.

 

Die Verhandlung endete, bis zum Jahr 2022 bis das Gutachten fertig war. Die Verhandlung musste dann noch einmal von neuem beginnen.

 

Doch das Gutachten war fehlerhaft erfolgt und das wurde auch von der Verteidigung gerügt.

 

So gab das Gericht ein weitere Gutachten in Auftrag, das dauerte dann noch zwei weitere Jahre. Ende 2024 waren dann alle Gutachten fertig. Ein Gutachter hatte in diesem Fall eine Wartezeit von über einem Jahr verursacht, wobei er dann am Ende gar keine Zeit hatte, das Gutachten durchzuführen.

 

Ende 2024 nahm das Gericht zum zweiten Male die Verhandlung auf. Die Familie war inzwischen weggezogen, Anna war inzwischen 21 Jahre alt. Sie hat ihre Realschule zu Ende gebracht und befindet sich nach abgeschlossener Ausbildung in einem Beruf.

 

Sie hat diesen Fall diese Geschichte längst weiter verdrängt und fühlt sich mit einer Aussage schlicht überfordert.

 

Die Eltern haben in der ganzen Zeit eine Anwältin beauftragt, die die Rechte der Geschädigten vertritt.

 

Tatsache ist, dass die Geschädigte seit Jahren auf eine Verurteilung des Täters wartet. Es ist eine Verdrängung der Tat eingetreten, was völlig natürlich ist.

 

Die Tochter ist Geschädigte, Nebenklägerin und gleichzeitig Zeugin.

 

Die gesamte Familie hat das Vertrauen in die Justiz restlos verloren.

 

Das Verfahren, was nun beginnt, ist ein harter Kampf. Anna wird von der Verteidigung in den Schmutz gezogen. Sie hätte sich dem Herrn Wunderlich angeboten. Sie sei schon immer sehr schlampig angezogen gewesen, den Nachbarn gegenüber unfreundlich und unnahbar aber Herrn Wunderlich hätte sie Avancen gemacht.

 

Die gesamte Familie von Anna wird ebenfalls der Nachlässigkeit und der laxen Sitten bezichtigt, so dass es kein Wunder sei, dass Herr Wunderlich sich angezogen fühlte.

Anna hätte ihm Liebesbriefe geschrieben.

 

Der Prozess zieht sich über 30 Tage und bringt nichts ein. Da das Gericht erhebliche Zweifel an der Wahrheit von Annas Aussagen hat und Anna inzwischen volljährig ist, soll Anna noch einmal zu allem neu  vor dem Prozessgericht aussagen.

 

Anna hat vor der Polizei und 4 Male vor dem Ermittlungsrichter ausgesagt. Da gibt es immer Widersprüche. Zumal Polizeibeamte völlig anders befragen als Ermittlungsrichter. Die Verteidiger beschäftigen sich ausgiebig mit den Widersprüchen.

 

Die Folgen von oft schlampigen Ermittlungen von völlig überarbeiteten Polizeibeamten haben immer die Opfer zu tragen.

 

Aber auch hier arbeiten die Behörden mehr als schlecht und nachlässig.

 

 

 

 

Anna möchte keine Aussage mehr vor einem Gericht machen, sie fühlt sich völlig unverstanden und überfordert. Eine völlig verständliche Reaktion. Sie versteht auch nicht, dass sie nun selbst aussagen müsse, wo sie sich doch in der Vergangenheit lange vor dem Ermittlungsrichter in 4 Terminen geäußert habe.

 

Doch das Gericht lässt das nicht gelten. Anna muss schließlich aussagen. Sie erhält noch einen gewissen Schutz, indem sie sich alleine vor dem Vorsitzenden in einem Nebenzimmer befragen lassen kann.

 

Sie muss dann abermals in 4 anstrengenden Terminen aussagen. Das Gericht hat viele Verständnisprobleme. Anna erhält keine Akteneinsicht. Sie kann sich kaum noch erinnern.

 

Das Gericht spricht schließlich den Angeklagten frei, weil nicht sicher herausgearbeitet werden kann, ob und wie Anna zu bestimmten Zeiten zuhause war und ein Missbrauch überhaupt möglich war. Anna hatte in den 4 Jahren immer wieder unterschiedliche Lehrpläne und Nachhilfe und Ähnliches.

 

Solche Ergebnisse gibt es leider immer wieder.

 

Eltern müssen sich stark machen und massive Forderungen an die Behörden stellen.

 

Beratungsstellen müssen ebenfalls massiv die Rechte der Opfer vertreten!

 

Die Ermittlungsbehörden haben die Möglichkeit, wenn eine sexueller Übergriff bekannt wird, und ein Opfer u.U. auch mit Einschränkungen zu kämpfen hat, die Opfer sofort zu einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung zu geben und eine aussagepsychologische Untersuchung gleichzeitig durchzuführen.

 

So vermeidet man Widersprüche und hat auch die Expertise von Fachleuten, ob das geschilderte Ergebnis auch erlebnisbasiert ist.

 

Wird so etwas erst später gemacht, führt das zu immensen Zeitverlusten und hinterher ist die Aussage der Betroffenen oft einfach wertlos.

 

Leider wehren die Behörden sich seit Jahrzehnten vehement gegen diese Lösung, obwohl das Gesetzt sie so vorsieht.

 

Vielen Opfern kann jahrelanges Leid so erspart werden.

 

Fazit: Ein solcher Fall, wie hier geschildert, kommt leider nicht selten vor!

 

Rechtsanwälte, die Opfer von diesen Taten vertreten, müssen sich dafür stark machen, dass die Kinder und Jugendlichen gleich und zwar ohne Zwischenschaltung der Polizei vor den Ermittlungsrichter kommen und nicht nur das! Ermittlungsrichter haben die Möglichkeit und auch die Justiz, bei minderjährigen Jugendlichen einen Gutachter für die aussagepsychologische Begutachtung sofort dazu zu holen.

 

Das würde wertvolle Zeit sparen und den Jugendlichen ein sofortiges Ergebnis sichern. Doch die Staatsanwaltschaften und auch die Polizei verweigern insoweit die Zusammenarbeit und verweigern einen sofortigen Gang des Opfers zum Ermittlungsrichter und auch eine sofortige aussagepsychologische Begutachtung!

 

D.h. die Begutachtung kommt irgendwann später und passiert da ein Fehler, muss noch ein Gutachten gemacht werden. So gehen viele Jahre ins Land und alles zulasten des Opfers!

 

Über die mögliche Dauer solcher Verfahren, die Belastungen und den Ausgang solcher Verfahren wird nicht aufgeklärt!

 

Auch haben die Opfer das Nachsehen, wenn sie zuerst bei der Polizei aussagen müssen und später beim Ermittlungsrichter. So stehen eine Vielzahl von Vernehmungen einander gegenüber, aus denen die Verteidiger dem Opfer dann Widersprüche entgegenhalten, die sie noch nicht einmal selbst verursacht haben, sondern die Polizei, weil diese andere Fragen stellt, als die Ermittlungsrichter.

 

Die Behörden handeln so zum Nachteil der Geschädigten und so gehen jedes Jahr viele Verfahren zum Nachteil der Opfer aus.

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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Elisabeth Aleiter

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19.04.2026

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