Werkunternehmer im Stress
Werkvertragsrecht
Der Unternehmer Brösel
Kurzer Sachverhaltsabriss:
Brösel ist Elektromeister und hat einen kleinen Betrieb mit 3 Festangestellten und einer 450,00 EUR Kraft. Der Betrieb läuft sehr gut. Brösel hat viele Aufträge und hetzt von Baustelle zu Baustelle. Er hat auf einer Baustelle für den Architekten Lutz diverse Elektroinstallationen völlig fehlerfrei erbracht. Das Vorhaben wurde gegen Ende 2019 erbracht und abgeschlossen. Es handelt sich um einen reinen BGB Werkvertrag. Architekt Lutz erklärt keine Abnahme der Leistung und bleibt jegliche Bezahlung schuldig. Die Sekretärin von Brösel schreibt Lutz diverse Male im Januar, Februar und März 2020 an, dieser meldet sich nicht. Er meinte bei der ersten Mahnung lediglich er werde mal eine Anzahlung leisten, würde aber noch separat prüfen und abnehmen. Die Anzahlung würde daran nichts ändern. Die Teilzahlung erfolgte aber auch nicht. Zuletzt meldete sich Brösel gegen August 2020 bei Lutz und fragte höflich bei diesem an, ob alles gut sei und er bezahlen wollte. Lutz ging nicht darauf ein und verabschiedete sich freundlich. Brösel hat daraufhin weiter abgewartet. Schließlich wendet sich Brösel entnervt an RA Kummer.
Rechtliche Lösung:
RA Kummer schimpft Brösel und meint, er könnte so einfache Dinge selbst machen. Er sollte am besten nach Corona einmal einen IHK Lehrgang besuchen oder sonst eine Fortbildung seiner Innung.
Kummer rät nun Brösel, was er zunächst noch selbst tun muss, um seine Forderung und später auch seine Anwaltskosten zu bekommen.
Brösel muss zunächst Architekt Lutz unumwunden zur Abnahme der genau zu bezeichnenden Leistungen auffordern. Da bereits einiges an Zeit vergangen ist, ist eine relativ kurze Frist von 4 Wochen angemessen.
Brösel fordert also auf innerhalb von 4 Wochen bis zum 31.3.2021 die Leistungen abzunehmen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, kann dann nach angemessener Zeit eine Abnahme fiktiv so unterstellt werden, dass auch Brösel nun einen weiteren Brief schicken kann, indem er höflich um die Bezahlung seiner dann zu übersendenden Rechnungen bittet.
Hiernach kann er an die Bezahlung erinnern nach 14 Tagen und nach weiteren 14 Tagen mahnen, jeweils mit festem Zahlungsziel.
Danach ist eine Klage unter Auflage der Anwaltskosten möglich.
Fazit: Dieser Beitrag versteht sich als kleine Hilfestellung für überlastete Unternehmer, die oft nicht die Zeit haben einen Anwalt aufzusuchen. Ebenso gilt das für die dort ansässige Sekretärin. Doch meist haben diese Unternehmer in diesen Krisenzeiten keine Sekretärin mehr aus Kostengründen.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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12.02.2021
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