Wenn die Familie über natürliche Geburt nachdenkt
Das Problem: Wenn die Familie über natürliche Geburt nachdenkt
Am Beispiel eines Praxisfalles:
Sachverhaltsschilderung:
Die Kindeseltern Hans und Petra Brösel sind noch ein sehr junges Ehepaar. Frau Brösel ist schwanger, das Glück ist perfekt.
Frau Brösel möchte mit ihrer Hebamme eine Geburt zu Hause durchführen, weil kein Vertrauen in die eingeleiteten Geburten, die per Kaiserschnitt absolviert werden, besteht.
Die Geburt verläuft eigentlich sehr gut zu Hause, doch am Ende macht die Hebamme sich Sorgen um Mutter und Kind.
Der Blutdruck der Mutter ist nicht ganz in Ordnung und das Baby würde sie auch gerne von einem Arzt ansehen lassen. Also fährt Familie Brösel ins naheliegende Krankenhaus.
Rechtliche Einordnung:
Dort im Krankenhaus macht man der Familie Brösel erst einmal Vorhaltungen, dass eine natürliche Geburt viel zu gefährlich sei. Das Krankenhaus macht Meldung an das zuständige Jugendamt. Das Jugendamt stellt einen Antrag wegen Kindeswohlgefährdung.
Die Eltern sind völlig entsetzt und wenden sich an Rechtsanwalt Kummer.
Er kennt diese Fälle und rät der Familie auf ihrem Elternrecht zu bestehen und sich auf nichts einzulassen.
Die Eltern fragen, ob sie in irgendeiner Weise mit den Behörden kooperieren sollen.
Doch davon wird abgeraten.
Kooperation kann richtig sein und ist jederzeit wichtig, aber in diesen Fällen eher selten. Hier müssen Eltern jegliches Zusammenarbeiten kritisch überprüfen und jegliche Schuld ihrerseits entschieden zurückweisen.
Fazit:
Eingeleitete Geburten sind nicht natürlich und beschädigen die Mutter-Kind-Bindung.
Ärzte lehnen natürliche Geburten ab, weil sie kaum planbar sind und sie mit diesen kaum vertraut sind und Gefahren für Ärztefehler sehr hoch liegen, auch sind die Gebühren höher, wenn Geburten eingeleitet sind. Die Krankenhäuser müssen wirtschaftlich arbeiten und abrechnen. So kommt es zu vielen Kaiserschnitten. Unterstützend wirkt da auch die Angst vieler Frauen vor einer natürlichen Geburt.
Dies soll keinesfalls den Kaiserschnitt infrage stellen, der ein sehr probates Mittel für Problemgeburten darstellt, wenn eine Geburt lebensgefährlich zu werden droht aber bitte nur dann!
Verhalten sich Mütter und Kinder dann nach der eingeleiteten Geburt nicht wie erwartet und bauen zu langsam eine Bindung auf, droht u.U. noch Gefahr vom Jugendamt, weil keine Bindung erkennbar ist, aber das dauert dann u.U. nur einfach länger.
Das ist dann aber oft die Folge von eingeleiteten Geburten und kein Fehler der Mütter!
Wichtig!!!!!!!
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04.09.2026
