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Was sollten Eltern beachten, deren Kinder ins Heim gekommen sind?

Was sollten Eltern beachten, deren Kinder über das Familiengericht im Heim gelandet sind?

 

 

Arbeitsweise von Jugendamt, Verfahrensbeistand, Trägern bei Kindern über 14 Jahren

 

 

Fazit: Die hier dargestellte Fallvariante bietet für Eltern nicht unerhebliche Chancen ihre Kinder wieder zu bekommen.

 

Andererseits ist in solchen Prozessen die Übermacht der Sachbearbeiter und gegnerischen Beteiligten am Fall erheblich angestiegen!

 

 

Sachverhalt:

 

Das Ehepaar Meisel hatte 3 Kinder 10, 11 und 14 Jahre.

 

Alle Kinder waren außerordentlich gut in der Schule und im Betragen brav, immer gut angezogen.

 

Beide Eltern waren gutsituiert und haben ihr gerade Eigenheim renoviert. In der Nachbarschaft gab es manchmal Streit. Beide Eltern bemerkten aber aufgrund ihrer ständigen Belastungen in ihren hochdotierten Berufen, Betreuung der Kinder und Freizeitaktivitäten nicht, dass sich in der Nachbarschaft eine Mischung aus Neid und Übergriffigkeit formierte.

 

So behauptete schließlich die Nachbarin Brösel, dass sie als direkte Nachbarin, deren Kinder mit den Kindern der Familie Meisel in die Schule gingen, zuhause chaotische Zustände herrschen würden und die Kinder von Brösels behaupteten die Kinder der Familie Meisel hätten nichts zu Essen dabei (kein Pausenbrot etc.), wären ungepflegt und würden streng riechen.

 

Dann meldete sich auch eine andere Nachbarin, die behauptet hatte, man hätte bei Meisels öfters Marihuana gerochen.

 

Das setzte nun ein volles Kriseninterventionsteam des zuständigen Jugendamtes in Marsch und alle 3 Kinder waren kurzerhand bei einer Pflegefamilie, 12 Wochen später im Kinderheim. Die Beamten notierten vor Ort, dass das Haus gerade eine einzige Baustelle sei und die Kinder dort nicht kindgerecht leben könnten. Es war aber klar erkennbar, dass gerade eine Renovierung im Haus durchgeführt wurde. Nach den Angaben der Eltern sollte die Renovierung noch 6 Wochen dauern, da die Handwerker noch Zeit brauchten und auch auf anderen Baustellen tätig waren.

 

Die jüngeren Kinder kämpften vehement dafür, wieder nach Hause zu kommen und machten die Einrichtung schlecht. Sie waren nach einem halben Jahr aus der Einrichtung entlassen worden und kamen zu den Eltern zurück.

 

 

 

 

 

Die älteste Tochter (auch ein Klassiker) wurde intensiv von der Einrichtung begleitet. Sie wollte angeblich nicht mehr nach Hause, weil die Eltern so schlecht zu ihr waren. Sie wurde insgesamt wesentlich schlechter in der Schule im Heim und blieb auch viel länger als ihre Geschwister im Heim.

 

Später stellte sich heraus, dass der ältesten Tochter von den Heimmitarbeitern suggeriert worden war, dass ihre Eltern sie gar nicht liebten und sie es im Heim viel besser hätte. Sie wurde von einer Heimmitarbeiterin so manipuliert, dass sie sich fügte und fast ein Jahr länger im Heim blieb als ihre jüngeren Geschwister.

 

 

 

 

Bei Kindern, die selbst einen Willen bilden können, wird deren Willensbildung, wenn möglich von den Einrichtungen beeinflusst, denn jeder Tag mehr, den Kinder in Heimen oder Pflegefamilien zubringen, ist bares Geld für die Einrichtungen oder Pflegeeltern. Das Jugendamt unterstützt dies. Das Gericht weiß offiziell nichts davon.

 

Eltern, die erfahren, dass ihre Kinder z.B. gesagt haben sollen, dass sie nicht mehr nach Hause wollen, dass es im Heim besser wäre, dass sie mit dem Heim sehr glücklich sind, sollten sich nicht davon leiten lassen, weil es in aller Regel nicht der Wahrheit entspricht!

 

Manchmal kann erst der Gang zum Oberlandesgericht eine Klärung herbeiführen, manchmal dauert es auch länger und erst ein neuer Antrag beim Familiengericht hilft.

 

Schließlich freut sich auch die älteste Tochter wieder zu Hause zu sein. Ihr Bericht, wie es zu den Aussagen ihrerseits kam, ist erschütternd. Familien, deren Kinder so etwas erlebt haben, müssen dafür sorgen, dass die Kinder eine psychologische Aufarbeitung dieser Zeit erfahren können, um die Schäden zu heilen, die so entstanden sind.

 

Auch sollte immer parallel die Inobhutnahme (wenn ein Verwaltungsakt vorliegt) vor den Verwaltungsgerichten gleichzeitig angefochten werden, um die gesamte Rechtslage vor allen Gerichten wirklich prüfen zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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19.04.2026

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