Was sollten Eltern beachten, deren Kinder im Heim gelandet sind.
Was sollten Eltern beachten, deren Kinder im Heim gelandet sind?
Ein leider nicht untypischer Fallverlauf
Fazit: Die hier dargestellte Fallvariante bietet für Eltern nicht unerhebliche Chancen ihre Kinder wieder zu bekommen.
Andererseits ist die Übermacht der Sachbearbeiter und Beteiligten am Fall stark angestiegen!
Sachverhalt:
Dem Ehepaar Brösel wurde in einem recht spektakulär verarbeiteten Fall des Jugendamtes im Jahr 2018 beide Kinder Sohn 8, Tochter 10 genommen.
Beide Kinder waren außerordentlich gut in der Schule und im Betragen brav, immer gut angezogen.
Der Papa Brösel ist Programmierer, die Mama arbeitet bei der Post. Es ist keine Gewalt oder optische Vernachlässigung bei den Kindern auszumachen.
Die Eltern waren erst neu aufs Land in Oberbayern in eine fremde Umgebung mit ihren Kindern gezogen. Der Papa erzählt stolz in der Nachbarschaft, dass er sein Haus schon schuldenfrei habe.
Das hätte der wohl besser nicht gesagt. Dies war im Wesentlichen der Aufhänger, warum es der Familie im Endeffekt zum Verlust der Kinder gereichte. Das konnten die Eltern im Nachhinein feststellen.
Von da ab, erfolgte eine anonyme Gefährdungsmeldung aus der Nachbarschaft, der das Jugendamt auch mehr als akribisch nachging.
Die Eltern wurden mehr oder minder auch polizeilich überwacht.
Die Tochter der Familie hatte aufgrund einer Läuseplage in der Schule mehrmals Läuse mit nach Hause gebracht. Die Kindesmutter beseitigte auch jedes Mal unverzüglich die Läuse. Da wurde ihr unterstellt, sie hätte ungepflegte Kinder. Das ist ein Klassiker. Es ist landauf, landab bekannt, dass alle Kitas, Schulen und Horte jedes Jahr mehrfach läuseverseucht sind. Kinder, die dann Läuse haben, sind nicht ungepflegt (zumindest nicht per se), die Läuse bekommen alle Kinder und das ständig. Die Schule behauptete nun, schon um das eigene Image sauber zu halten, die Kinder wären ungepflegt. Doch warum hatte dann der Rest der Familie keine Läuse? Das genügte dem Jugendamt eine Gefährdung der Kinder zu sehen.
Der Vater hatte Probleme mit Alkohol am Steuer. Er hatte manchmal ein Feierabendbier getrunken und beim Fahren nicht aufgepasst. Auch ein Klassiker. Er wurde von der Polizei kontrolliert und der jeweilige Vorgang landete sofort beim Jugendamt. Hier wurde dann durch das Jugendamt eine Kindewohlgefährdung konstruiert und der Vater als notorischer Säufer dargestellt, was nicht geprüft wurde und auch nicht der Wahrheit entspricht. Ebenfalls wurde nicht geprüft und nicht einmal dargestellt, ob der Vater seine Kinder überhaupt gefährden könne.
Auch die Kindesmutter wurde als psychisch auffällig gesehen, weil sie sich diverse Male zu Recht bei der Schule der Kinder über Missstände beschwerte. Auch hier gehen Schulen und Einrichtungen dazu über, als Rechtfertigung, als Rache, als was gerade auch immer gerade erforderlich ist, psychische Auffälligkeiten, Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit der Eltern zu konstruieren und das an das Jugendamt weiterzuleiten.
Schließlich wurden die Kinder in einer den Eltern wenige Tage zuvor angekündigten Aktion, die aber rechtlich nicht nachvollziehbar war, entzogen.
Dann folgte die übliche Aktion, Kinder waren zunächst bei Pflegefamilien getrennt untergebracht für 6 Wochen. In dieser Zeit wussten die Eltern nicht wo ihre Kinder waren und es wurde Kontakt verunmöglicht. Das läuft unter Eingewöhnungszeit.
Die Eltern waren verzweifelt. Dann kamen die Kinder gemeinsam in ein Heim in der Nähe von NRW. Dort blieben diese 4 Jahre. Die Tochter erlebte einen sexuellen Missbrauch in der Einrichtung (leider auch ein Klassiker). Die Eltern hatten kaum Kontakt mit den Kindern in dieser Zeit. Die Einrichtung hatte immer Möglichkeiten die Termine mit den Kindern abzusagen oder so einzugrenzen, dass es keinen Sinn bot, den Umgang tatsächlich und vor allem unbeschwert durchzuführen.
Auch wurde Kindern und Eltern jeweils Abträgliches über den anderen geschildert (den Eltern wurde gesagt, die Kinder wollten nicht mehr zu den Eltern und umgekehrt). Hier haben die Eltern, aufgrund der Übermacht und den Manipulationen durch Betreuungspersonal in der Einrichtung kaum eine Chance. Wenn das nun die Kinder glauben oder die Eltern in ihrer Verzweiflung, entsteht ein nicht wieder gutzumachender Schaden.
Im 4. Jahr wendeten sich beide Eltern an Rechtsanwalt Kummer, der den Antrag in NRW unverzüglich stellte auf Herausgabe der Kinder. Doch was geschah, das Familiengericht dort, sprach die Kinder sofort wieder den Eltern zu! Rechtsanwalt Kummer war der Meinung, der Antrag wäre schon nach 2 Jahren unbedingt erfolgversprechend gewesen!
Fazit: Hier haben Eltern 4 Jahre Zeit mit ihren Kindern verloren. Die Kinder haben Traumata erleben müssen (Trennung von den Eltern, Leben in völlig fremdem Umfeld, sexueller Missbrauch, Verletzung der Bindungsfähigkeit);
Wichtig!!!!!!!
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14.06.2025