Was ist gemeint, wenn von Narzissmus im Familienrecht gesprochen wird?
Was ist gemeint, wenn von Narzissmus im Familienrecht gesprochen wird? Was sollen oder können Rechtsanwälte da tun?
Rechtsanwälte sind keine Psychologen und bei Narzissmus tun sich alle Fachleute schwer.
Für mich ist es sehr wichtig, dass das was ich hier festhalte für alle Geschlechter gilt.
Narzissmus ist nicht typisch männlich oder weiblich. Es ist ein großes gesellschaftliches Problem und wird in der frühen Kindheit durch vernachlässigende oder manipulative Erziehungsfehler in der Psyche eines Menschen verankert. Es handelt sich um Überlebensmuster dieser Menschen, die diese oft unbewusst einsetzen, die aber nicht weniger schädlich sind. Daher haben Fachleute zu Recht große Bedenken, dahingehend, ob Narzissmus überhaupt therapierbar ist. Das ist auch ein wichtiger Hinweis für alle Betroffenen.
Narzissmus wird als Begriff inflationär gebraucht und ist für Laien nicht handlebar. Dieser Begriff bringt alle in Erklärungsnöte und ist eigentlich Fachleuten vorbehalten also Ärzten, Therapeuten, Psychiatern und Psychologen, die so etwas auch nur in einem ganz engen Rahmen untersuchen können.
Doch wer untersucht einen Narzissten und stellt so etwas fest, wenn er das gar nicht will? Das ist eher eine Illusion, dass so etwas je festgestellt wird.
Trotzdem müssen Berater aufhorchen, wenn davon die Rede ist und im Rahmen ihrer Professionalität Hilfestellung leisten. Die Betroffenen sind in aller Regel in einer großen Notlage und es gibt unmissverständliche Anzeichen für das Betroffensein oder das wahrscheinliche Betroffensein von Lebenspartnern, Lebenspartnerinnen, Ehepartnern, Ehepartnerinnen, Verwandten, Kindern von Narzissmus.
Rechtsanwälte sitzen hier zwischen allen Stühlen. Sie sind weder Fachleute, die Narzissmus diagnostizieren können oder gar dürfen. Trotzdem sind sie ethisch verpflichtet nicht den Kopf in den berühmten Sand zu stecken.
Sie dürfen die Problematik weder kleinreden, noch dürfen sie unsachlich werden. Auch müssen sie die Betroffenen vor echten Fallen mit Narzissten gerade bei drohenden Auseinandersetzungen unbedingt schützen! Die Lage kann sehr schnell ernst und aussichtslos werden, da die Behörden nichts zum Opferschutz leisten und ein tatsächlicher Narzisst im Falle eines Rechtsstreites ein sehr ernst zu nehmender und unerbittlicher Gegner ist.
Rechtsanwälte sind hier als Organ der Rechtspflege auf sich allein gestellt und müssen die Gefahren kennen und einschätzen und für ihre Mandanten alles tun.
1) Wie kann ein Rechtsanwalt Narzissmus einschätzen?
Es gibt für Rechtsanwälte Fallmuster, die zumindest eine Einschätzungsmöglichkeit für den Rechtsanwalt geben, dass die Betroffenen sehr wahrscheinlich von Narzissmus betroffen sind:
-wahrscheinliche Familienmitglieder von Narzissten
Kinder und andere Anverwandte werden von ihrer Kindheit an vom narzisstischen Angehörigen typischen Wechselbädern ausgesetzt, sie sind manchmal sehr beliebt, dann scheinbar egal und manchmal auch gehasst. Man wird ausgespielt, manipuliert und benutzt. Passive Aggressivität, unterdrückte Wut und Hass sind da an der Tagesordnung. Betroffene dieser Behandlung kommen oft mit Familienstreitigkeiten (Straftagen, Gewalt in der Familie). Die Betroffenen sind unbedingt ernst zu nehmen.
Wer so jahrelang behandelt wird, hat ernste Verletzungen davongetragen. Auseinandersetzungen sind langandauernd und sehr von Wut getragen bzw. von weiteren Übergriffigkeiten.
Hier gilt es vor allem im Erb- und Familienrecht, die Erfolgsaussichten kritisch einzuschätzen.
Rechtsanwälte müssen hier die Gefahren langanhaltender Auseinandersetzungen einschätzen.
Auch hier kann ich nur dringend dazu raten u.U. auch von Rechtsstreitigkeiten abraten, wenn u.U. das Leben des Mandanten auf dem Spiele steht!
Gerade bei Familienstreitigkeiten kann Gram und Wut zu ernstzunehmenden Krebserkrankungen führen und das ist keine Verschwörungstheorie. Hier wäre Recht haben wollen um jeden Preis falsch verstanden. Hier spielt auch Lebenserfahrung der Rechtsanwälte eine sehr wichtige Rolle.
-wahrscheinliche Ehepartner, Lebenspartner von Narzissten
Der Dauerbrenner. Expartner, die im Scheidungsverfahren und anderen Familienverfahren ihre liebe Not haben, gemeinsame Kinder zu schützen. Tun sie dies, müssen sie mit erbitterten Angriffen von Narzissten rechnen, die Kinder als Konkurrenten sehen. Behörden unterstützen oft aus Unkenntnis den narzisstischen Expartner. Betroffene Expartner werden als bindungsintolerant in Bezug auf den Expartner und die Kinder gesehen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, ihre Kinder doch zu schützen vor falschen Behörden- und Gerichtsentscheidungen.
Hier ist es sehr wichtig, dass Mandanten von ihren Rechtsanwälten geführt werden, nicht weil Rechtsanwälte immer führen sollten. Aber nur wer in einer solchen schwierigen Situation führen kann, sollte als Rechtsanwalt auch einen solchen Fall übernehmen. Der Rechtsanwalt muss sich in einem solchen Fall vom Jugendamt, Verfahrensbeistand und Gericht abgrenzen und auch deren Argumentation durchschauen und u.U. auch davor zu schützen und entsprechend aufzuklären.
2) Wie kann der Rechtsanwalt den Betroffenen von Narzissmus einschätzen, der sein Mandant ist?
Diese Mandanten sind nicht einfach. Sie sind oft schwer verletzt und Freundlichkeit alleine hilft ihnen nicht. Es kann rasch zu Missverständnissen kommen und sie fürchten ebenfalls auch beim Rechtsanwalt wieder in eine Falle zu geraten.
Sie reagieren leicht mit double Binding (Absichern bei anderen Kollegen). Gleichzeitig suchen die Betroffenen einen sicheren Hafen. Hier dürfen Rechtsanwälte weder überfürsorglich reagieren, das wird schnell als unangemessen und übergriffig empfunden.
Andererseits sind Betroffene von Narzissten oft immer noch mit ihnen tief verbunden. Das kann sich auf dramatische Art und Weise in einem Gerichtsprozess offenbaren. Wenn Betroffene nicht von Narzissten abgetrennt sind und sich ganz von ihnen gelöst haben, sondern immer noch verbunden sind, dann kann es sein, dass der Narzisst seinen Expartner oder Familienmitglied immer noch im Gerichtsprozess oder bei anderen Konfrontationen die Führung übernimmt und der Betroffene einfach folgt.
Um aus diesen Mustern dem Betroffenen herauszuhelfen müssen u.U. Unterbrechungen herbeigeführt werden, muss dem Betroffenen das auch vor Augen geführt werden, was gerade geschieht, ohne dass dieser sich angegriffen fühlt.
Hierfür sind Rechtsanwälte nicht ausgebildet!
Hier muss ein Rechtsanwalt das zeitnah verstehen und entsprechend eingreifen.
Es ist nicht einfach hier neutral und klar zu bleiben.
Die Sprache des Anwalts muss hier klar sein, unmissverständlich.
Er muss die Risiken der Situation genau kennen und aufzeigen.
Doch das reicht oft nicht aus.
Die Betroffenen benötigen oft viel mehr. Wer keine Lust auf Zuhören hat und längere Gespräche, wird kein Partner für diese Betroffenen.
Rechtsanwälte müssen diese Situationen auch für sich nutzen! Nur wer seinen Mandanten kennt, kann ihn einschätzen lernen.
Hier kann ich nur folgenden Rat geben:
Betroffene Mandanten, die im Gespräch mit ihrem Anwalt sehr verletzt reagieren (schwach wirken), wirken im Prozess oft sehr viel stärker als es zu vermuten wäre. Diesen Mandanten ist es wichtig eine Strategie an die Hand zu geben und Ihnen Arbeitstechniken und Arbeitsvorlagen an die Hand zu geben.
Umgekehrt Mandanten, die im Gespräch sehr stark wirken, brechen in Prozessterminen oft leicht zusammen und sind im Termin überhaupt nicht mehr erreichbar! Hier ist es wichtig, dass ein Rechtsanwalt den Raum im Termin für sich einnimmt und so lange führt, bis der Mandant wieder auf die Spur kommen kann und sich in den Termin wieder einfühlen kann.
Hier ist Geduld und Mut angesagt. Manchmal ist da einfach ein längeres Gespräch mit dem Gericht, der Gegenseite oder Ähnliches gefragt, um von der Schwäche des Mandanten abzulenken und diesem Gelegenheit zu geben, sich zu finden.
Fazit: Behördenmitarbeiter, Gerichte sind leider immer noch nicht ausreichend geschult und können selbst oft mit den Fallschilderungen nichts anfangen oder sind sogar oft damit überfordert;
Wichtig!!!!!!!
Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.
Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit. Es gibt immer die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung (089/29161423)!
Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.
Elisabeth Aleiter
Rechtsanwältin
Schubertstraße 6
80336 München
Tel.:089/29161423
Fax:089/29161437
Mail: info@kanzlei-aleiter.de
23.07.2026
- Themen:
- Familienrecht
- Scheidung
- Sorge
- Trennung
- Umgang
