Was ist durch eine Ehe geregelt?
Was ist Inhalt der Ehe?
Was kann ich in meiner Ehe von meinem Partner fordern und was nicht?
Sachverhalt:
Brösel lebt mit seiner Alma seit 20 Jahren zusammen. Beide haben eigentlich einen freundlichen Umgang miteinander. Doch Brösel kümmert sich kaum um seine Frau. Er ist beruflich viel auswärts und am Wochenende mit seiner Erholung voll auf beschäftigt.
Das Liebesleben der Ehepartner findet seit vielen Jahren nicht mehr statt. Schließlich hat Alma einen Freund, weil sie die Einsamkeit nicht mehr aushält und ihr Bitten nach einer Eheberatung nicht von Brösel aufgenommen wurde.
Brösel meint nun auch alle Freiheiten für sich beanspruchen zu können und legt sich eine Freundin zu. Diese besucht ihn völlig ungeniert zuhause.
Alma ist entsetzt und völlig verzweifelt. Sie beendet ihrerseits die Beziehung zu ihrem Freund und kehrt reumütig zu ihrem Mann zurück. Dieser denkt nicht daran, die Beziehung zu beenden. Alma ist verzweifelt und begeht einen Selbstmordversuch. Brösel ist ihr nicht behilflich.
Alma richtet dann ein Schreiben einer Anwältin an ihren Ehemann und verbietet sich abfällige Bemerkungen über ihren Selbstmordversuch wie auch weitere Besuche der Freundin in der Ehewohnung. Zu Recht?
Rechtliche Bewertung:
Wie man hier sehen kann, ist die Ehe für Alma keine wahre Freude. Die Unterschiedlichkeiten der Ehepartner wird wohl zur Scheidung der Ehepartner führen.
Aber Ehepartner sind bei aller Modernheit dazu angehalten, füreinander Fürsorgepflichten wahrzunehmen.
Außereheliche Beziehungen sind zu unterlassen und schon schon gar nicht in die Ehewohnung zu führen.
Der Ehepartner ist nicht zu beleidigen und Gefahren sind vom Ehepartner tunlichst abzuwenden. Wer das nicht beherzigt, macht sich schadenersatzpflichtig.
Fazit:
Eine Ehe ist grundsätzlich eine Lebensgemeinschaft, die in der modernen Zeit in vielen Fällen sehr vielfältigen Lebensmustern ihrer Kontrahenden entsprechen muss.
Wenn es nicht mehr passt, muss man gehen. Doch so einfach ist das nicht. Die Ehe entfaltet auch gewisse Verpflichtungen der Beteiligten, die es unbedingt einzuhalten gilt.
Verstöße hiergegen begründen u.U. Schadenersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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04.08.2020