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Vorbereitung auf eine Scheidung auch mit narzisstischem Partner

Vorbereitung einer Scheidung von einer narzisstisch

Geprägten Person

 

 

 

Vorbemerkung:

 

  • Es handelt sich um keine psychologische Begutachtung oder Ratgeber;
  • Sollte jemand an einer anderen Person feststellen, dass eine narzisstische Störung oder Prägung vorliegt, so gilt das ohne jegliche Gewähr und kann auch in keinem Prozess verwandt werden;
  • Diese Feststellung darf auch keinesfalls dazu verwandt werden, andere Personen auszugrenzen oder zu diskriminieren;
  • Die Feststellung des Narzissmus gilt ausschließlich zur Feststellung für eigene private Zwecke, um sich Kraft, Geld und Energie zu sparen und rein private Vorkehrungen zu treffen;

 

Sachverhaltsstellung:

 

Bei vulnerablen narzisstisch geprägten Personen oder verdeckt narzisstisch geprägten Personen werden die Partner oft nach langjähriger Ehe erst darauf kommen, dass sie in der Ehe oft alleine mit ihren Bedürfnissen bleiben und sie erwägen eine Scheidung. Hier ist unbedingte Vorsicht am Platze.

 

Trennung und Scheidung bedeuten für diese narzisstisch geprägten Personen eine unbedingte Verletzung ihrer Persönlichkeit bzw. ihrer Interessen. Sie reagieren dann verletzt. In dieser Phase wird es für den Partner spätestens jetzt sehr gefährlich, weil er der ganzen Kraft der narzisstischen Wut ausgesetzt ist und einen erbitterten Gegner haben wird, der seine Rechte kennt. Wer gemeinsame Kinder hat, die unter 14 Jahre alt sind, sollte seine Scheidung erst planen, wenn die Kinder zwischen 12 und 14 Jahren sind. Vorher muss damit gerechnet werden, dass die Wut auch auf die Kinder ausgedehnt wird. Hier kann die Schädigung der Kinder bis hin zum Missbrauch erfolgen, obwohl der Partner u.U. gar keine Neigung hierzu hat. Es geht alleine um Rache.

 

Eine Trennung und Scheidung muss wohlerwogen sein. D.h. es müssen alle Unterlagen systematisch vorbereitet werden. Die scheidungsunwillige Person sollte zunächst einmal genau prüfen, welche Unterlagen sie vorbereiten sollte und sie sollte kritisch auch mit anwaltlicher Beratung prüfen, welche Ansprüche ihr wirklich zustehen und welche Ansprüche wirklich verfolgt werden sollten. Es sollten auch die Unterlagen des Partners also noch in Zeiten in denen alles friedlich ist und in denen man Zugang haben kann bzw. darf, hinsichtlich etwaiger Ansprüche geprüft werden und u.U. Informationen so legal gesichert werden:

 

  • Heiratsunterlagen, Stammbuch
  • Ehevertrag
  • Kontoauszüge
  • Aktienunterlagen
  • Versicherungsverträge
  • Mietverträge
  • Erbverträge, Testamente
  • Hauskauf/verkauf, Wohnungskauf/verkauf u.a.

 

Wichtig ist in dem Zusammenhang, ob z.B. ein Ehevertrag vorhanden ist oder nicht. Viele Partner von Narzissten müssen feststellen, dass ein Ehevertrag, den sie haben für sie nicht sehr vorteilhaft ist. Daher ist das nicht immer von Vorteil für den nichtnarzisstischen Partner.

 

Versorgungsausgleich: Hier werden die Altersvorsorgeansprüche beider Partner nach der Scheidung ausgeglichen, der der mehr hat, muss von diesem Mehr die Hälfte abgeben, wenn die Minimalgrenzen sind.

 

Es muss geprüft werden, ob es gemeinsame Konten gibt, oder Lebensversicherungen oder sonstige Verträge gibt, die für beide Partner bestimmt sind. Diese gilt es sofort aufzulösen, ebenso wie Testamente und Erbverträge. Das sollte man zu keiner Zeit vergessen.

Ganz wichtig ist in dem Zusammenhang eine Generalvollmacht. Man kann damit zu Lebzeiten des anderen wirksam verfügen. Diese Vollmachten müssen sofort zurückgenommen werden, da diese sonst großen irreparablen Schaden verursachen können.

 

 

 

 

Geht es um gemeinsame Immobilien, so ist daran zu denken, wie es aufzulösen ist (Auszahlung eines Partners, Übernehme der gesamten Immobilie). Wichtig ist hierbei, dass sich die Partner einigen müssen, sonst besteht die Gefahr für eine Versteigerung der Immobilie.

 

Ebenfalls sollte der künftige Zugewinnausgleich errechnet werden können. Wenn kein Ausschluss über einen Ehevertrag erfolgt ist. Hier geht man am besten zum Anwalt. Doch folgende Dinge sollte man vorher schon selbst wissen. Der Zugewinn jedes Partners rechnet sich aus seinem Vermögen durch Endvermögen (Vermögen des Partners aktuell bzw. zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages) – Anfangsvermögen (Eheschließungstag!!! Datumsgenau). Der Partner, der den höheren Zugewinn hat, muss davon die Hälfte abgeben.

 

Legale Vermögensminderungen des eigenen Zugewinns: Erbschaften und Schenkungen kommen ins Anfangsvermögen und mindern so den Zugewinnausgleich. Aufwände für Urlaub und Baumaßnahmen bzw. Umzugskosten mindern in der Trennungszeit das Endvermögen. Ganz wichtig hierbei Tagebuch führen und Belege aufheben!

 

Der Steuerberater ist eine wichtige Person. Im Streitfall braucht man getrennte Steuerberater, da sonst ein Interessenwiderstreit besteht, hier gilt es sich frühzeitig umzusehen.

 

Für jeden Trennungsfall aber speziell vor der Trennung von einer narzisstischen Persönlichkeit gilt, sich vorher über diese ganzen Fragestellungen absolute Klarheit zu verschaffen.

 

Tritt man an eine narzisstische Person ohne solchen Plan und ohne solches Wissen heran, so kann man nur verlieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

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17.10.2021

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