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Vor den Familiengerichten haben Kinder kaum Bedeutung

Die Willensbildung von Kindern und Jugendlichen im Familienverfahren

 

 

Für Behörden und Gerichte haben Kinder unter 12 schlicht keinen Willen und sind schlicht Manövriermasse

 

 

  • Solange die Kinder klein sind d.h. von Geburt an bis ca. zum 12. Lebensjahr, existieren Kinder für die Behörden kaum. D.h. wollen Kinder nicht zum Umgang mit getrenntlebenden Eltern, interessiert das die beteiligten Behörden kaum;

 

Da müssen Kinder zum Umgang, ob sie wollen oder nicht. Im Zweifel wird das auch mit (psychischer) Gewalt umgesetzt. Eltern, die wollen, dass ihre Kinder gehört werden, riskieren ihre Elterliche Sorge, Kinder werden so lange bei Gericht befragt, bis sie konditioniert sind und sagen, was man von ihnen hören will.

 

Das gilt ebenfalls auch, wenn ein sexueller Missbrauch zu befürchten steht, oder wenn es sich um andere Misshandlungen durch Elternteile dreht.

Auch wird hier immer noch mit Bindungsintoleranz und mit PAS-Syndrom zumindest gearbeitet gegenüber Eltern, die Missstände anprangern.

 

  • Zwischen 12-14 Jahren können die Kinder bzw. Jugendlichen dann selbst entscheiden, ob sie den Elternteil mit dem sie Umgang haben sollten, auch sehen wollen. Aber auch da drohen Fallstricke! Sind Einrichtungen mit am Fall, so kann es sehr gut sein, dass die Kinder schon vor Erreichen dieser Altersgrenze so bearbeitet werden, dass die Kinder im Anschluss das sagen, was ihnen schadet und der helfende Elternteil abermals keine Handhabe mehr hat! D.h. durch Behörden wird oft genau das getan, was Eltern nicht tun sollten. Kinder werden manipuliert.

 

  • In vielen Fällen wird völlig rechtswidrig und am Fall vorbei gegen das Kind und die ausdrücklich liebevoll besorgten Eltern gearbeitet und argumentiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit: Behörden, Gerichte, Verfahrensbeistände weigern sich gerade, wenn es um Gewalt in Familien geht, diese zu akzeptieren. Besorgte Eltern werden weiterhin als bindungsintolerant abgestempelt.

 

Psychische und physische Gewaltschilderungen werden ignoriert.

 

Die Istanbulkonvention führt nach wie vor ein Mauerblümchendasein!

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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19.04.2026

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