Viele Unternehmer bleiben auf ihren Anwaltskosten sitzen!!!
Achtung Unternehmer aufgepasst, so werden Anwaltskosten Verzugsschäden, die man einfordern kann!!!
Viele Unternehmer bleiben immer noch auf ihren Anwaltskosten sitzen!!!
Sachverhalt:
Brösel ist ein Steuerberater und hat viele Mandanten. Mandant Schlapp ist Privatperson und zahlt die offene Beratungsrechnung vom 30.4.2020 über 2.380 EUR seither nicht.
Die Mitarbeiterin Dös ist sauer und möchte Rechtsanwalt Kummer mit dem Fall betrauen, da mittlerweile der 31.8.2020 ist und keine Zahlung erfolgt ist.
RA Kummer fragt nun bei der Mitarbeiterin Dös nach, ob sie denn den Schlapp schon gemahnt habe?
Die gutmütige Dös verneint dies.
RA Kummer rät daher dringend, bevor er den Fall übernimmt:
Dös muss noch einmal ein Schreiben an den Schlapp richten und diesen auffordern, dass er zum
Rechtliche Ausführungen:
Hierzu empfiehlt es sich § 286 III, IV und V BGB zu studieren:
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
(5) Für eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Vereinbarung über den Eintritt des Verzugs gilt § 271a Absatz 1 bis 5 entsprechend.
Diese Gutmütigkeit ist leider in diesem Fall fehl am Platze.
Üblich und durchaus rechtlich und wirtschaftlich erforderlich sollte folgende Vorgehensweise sein:
Rechnungsstellungen gegenüber Privatpersonen lösen nicht automatisch 4 Wochen nach Zugang Verzug bei den Privatpersonen aus, außer sie wurden darüber belehrt.
Daher muss auch ab dem 31.8.2020 ein Anschreiben an Schlapp ergehen, dass er immer noch die Rechnungstellung vom……offen hat und diese bis zum……(genaues Datum 15.9.2020) zu bezahlen hat und nach dem fruchtlosen Ablauf dieser Frist gerichtliche Schritte eingeleitet werden……
Erst mit dieser Mahnung ist bei einer Privatperson ein Verzug einzuleiten und dann erst sind die Anwaltskosten als Folge der Mahnung Verzugsschäden, die der Unternehmer hier von seinem Mandanten fordern kann.
Fazit: Der Schritt zwischen berechtigtem Verzugsschaden und lästigen Mehrkosten ist leider nur sehr gering und daher für die Unternehmer und leider auch oft für ihre Renokräfte in der Praxis schwer erkennbar. Daher sollte man sich unbedingt merken. Bevor der Fall zum Rechtsanwalt kommt, muss der Unternehmer seinen Schuldner noch einmal in einem eigenen Schreiben selbsttätig mahnen d.h. die Forderung zu einem bestimmten Datum (z.B. 1.8., 31.5., 4.6., 23.10……) fällig stellen und klarstellen, dass nach dem fruchtlosen Ablauf dieser bestimmten Frist rechtliche Konsequenzen wie Klage, Gang zu Gericht u.a. drohen.
Wenn der Mandant so selbst mahnt und damit in Verzug setzt, ist sein Rechtsanwalt, der sich dann anschließt und dessen gesetzliche Kosten auf jeden Fall ein Verzugsschaden, den der Mandant in jedem Fall von der Gegenseite ersetzt erhält.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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31.08.2020
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