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Verunsicherte Mütter

Verunsicherte Mutter

Verunsicherte, alleingebärende Mutter

 

 

Sachverhalt:

Dagmar Brösel kommt selbst aus schwierigen Familienverhältnissen. Sie wurde von ihrer Familie psychisch missbraucht und hat sich mit 25 Jahren von ihrer Familie völlig zu Recht zurückgezogen. Sie ist jahrelang bei einer guten Psychologin, der sie zunächst zu Recht völlig vertraut gut angebunden. Diese Psychologin arbeitet selbst jahrelang erfolgreich mit einer sehr großen Vereinigung, die sich um Mütter und um Kinder kümmert.

Als Dagmar Brösel eine kurze Beziehung hat mit einem jungen Mann, wird sie schwanger. Die Beziehung zerbricht. Dagmar Brösel freut sich auf ihr Kind und will es alleine großziehen. Der junge Mann möchte von Mutter und Kind nichts wissen. Frau Brösel spricht weiterhin mit ihrer Psychologin. Diese sorgt sich um ihre Erziehungsfähigkeit, zumal sie die Vergangenheit von Frau Brösel kennt und rät ihr, sich ausgiebig von einer Familieneinrichtung beraten und unterstützen zu lassen. Die Gespräche mit der jetzt skeptischen Psychologin und auch mit der Familieneinrichtung untergraben das Vertrauen der jungen Mutter in ihre eigenen Fähigkeiten und das kann die Mutter auch nicht wissen, kommt leider oft vor. Schließlich bringt man die Mutter dazu, ihr Kind zur Adoption freizugeben, inzwischen ist auch das Jugendamt involviert.

Eine ausführliche Beratung, was das für die Mutterschaft für Folgen hat und dass das von den Behörden kaum mehr rückgängig gemacht wird, erfolgt zu keiner Zeit.

Als Dagmar Brösel ihr Kind zur Welt bringt, wird es ihr sofort weggenommen.

 

Sie kämpft seit mehr als 4 Jahren um ihr Kind, das in einer Pflegefamilie lebt.

 

Rechtliche Lösung:

Die Mutter kann über ihr Recht auf Sorge um ihr Kind verfügen. Das Recht wird auf einen so genannten Ergänzungspfleger übertragen, der das Kind in einer Einrichtung oder in einer Pflegefamilie unterbringt. Ost wird die Sorge auch auf die Pflegefamilie übertragen.

Auch die Pflegeeltern hängen an dem Kind bzw. verdienen auch damit ihren Lebensunterhalt. Es besteht dann kaum Veranlassung das Kind wieder herzugeben.

 

 

 

 

Fazit: Junge alleinstehende Mütter kommen schon mal ins Grübeln, vor allem, wenn es das erste Kind ist und sie unerfahren sind.

 

Die Beratungslandschaft ist bis zum Jugendamt eigentlich groß und umfassend.

 

Derzeit erfolgt aber kaum eine Stützung der werdenden Eltern.

 

Wer sein Kind abgeben möchte, kann das sofort tun, aber er bekommt es nicht wieder zurück.

 

Im Zweifel sind werdende Eltern aber nur unsicher und sollten dringend gestärkt werden.

 

Ärzte, Psychologen und Pädagogen sind meist nicht unbedarft, was diese Fragen angeht und arbeiten vertrauensvoll mit Einrichtungen zusammen;

            es ist daher für Eltern wichtig, ihre Berater darüber zu befragen, mit welchen

            Einrichtungen sie arbeiten;

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

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15.09.2023

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