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Verständnis einer Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament

Verständnis einer Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament

Die Pflichtteilsstrafklausel besagt, dass der entsprechende Erbe entfällt und sein Anteil unter den verbleibenden Erben aufgeteilt wird.

 

Kurzer Sachverhaltsabriss und rechtliche Darstellung:

Brösel hat mit seiner Ehefrau Berta ein Berliner Testament also ein gemeinsames Testament formuliert und abgeschlossen. Es existiert kein Ehevertrag. Beide Ehepartner setzen sich gegenseitig zum Alleinerben für den ersten Todesfall ein. Für diesen ersten Erbfall sollen die Kinder, die an sich zu 50 % neben dem überlebenden Ehegatten Erben wären, auf ihr Erbrecht bzw. Pflichtteil verzichten. Sie kommen erst als Schlusserben nach dem Tod des überlebenden 2. Ehegatten infrage.

Die beiden gemeinsamen Kinder Teddy und Fridolin werden als Schlusserben benannt. Für den Fall, dass einer der beiden Kinder oder beide schon beim ersten Erbfall des ersten Ehegatten ihren Erbteil bzw. Pflichtteil fordern, entfallen diese als Schlusserben und der Erbteil wächst dann beim zweiten Erbfall nur den noch verbleibenden Erben an, die fordernden Schlusserben beim ersten Erbfall, entfallen am Schluss. Es gilt § 2094 BGB.

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 2094 Anwachsung

(1) Sind mehrere Erben in der Weise eingesetzt, dass sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen, und fällt einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls weg, so wächst dessen Erbteil den übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an. Sind einige der Erben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt, so tritt die Anwachsung zunächst unter ihnen ein.

(2) Ist durch die Erbeinsetzung nur über einen Teil der Erbschaft verfügt und findet in Ansehung des übrigen Teils die gesetzliche Erbfolge statt, so tritt die Anwachsung unter den eingesetzten Erben nur ein, soweit sie auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt sind.

(3) Der Erblasser kann die Anwachsung ausschließen.

 

 

 

 

Fazit: Die Verfasser von Berliner Testamenten sollten sich der Bedeutung und Wichtigkeit aller Formulierungen, derer sie sich bedienen genauestens Bescheid wissen. U.U. ist eine anwaltliche Beratung unumgänglich. Viele dieser Formulierungen sind in der Laiensphäre zweideutig und die Schlussfolgerungen, die dann getroffen werden, sind keinesfalls immer zutreffend.

 

 

 

 

 

 

 

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12.03.2021

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