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Urlaub im Arbeitsrecht

 

 Der Anspruch und die Voraussetzungen

  • Regelungen zum Urlaub

Diese findet man im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, im anwendbaren Tarifvertrag und im Bundesurlaubsgesetz.

 

  • Es gibt den unverrückbaren Anspruch auf Urlaub

Dieser kann nicht durch Arbeitsvertrag vermindert oder ausgeschlossen werden. Der Urlaubsanspruch ist nicht verhandelbar. Jeder Arbeitnehmer, der einem Betrieb ununterbrochen 6 Monate angehört hat, hat einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

 

  • Gesetzlicher Mindesturlaub

Dieser beträgt 24 Werktage doch das ist nicht so einfach. Der Mindestanspruch geht von einer Arbeitswoche von 6 Tagen aus. D.h. von Montag bis Samstag, dann wären das 4 Wochen (24:6=4). Die meisten Arbeitnehmer haben aber eine 5-Tage-Woche und daher lediglich 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub ( 4 Wochen x 5 Tage=20). Wer nur 4 Tage arbeitet, hat nur 16 Tage usw.

Bei Jugendlichen, die unter 16 sind, ist der Mindesturlaub auf 30 Tage erhöht.

Bei Schwerbehinderten besteht ein zusätzlicher Anspruch von 5 Tagen zum gesetzlichen Mindesturlaub dazu.

 

  • Kann Urlaub verlangt werden vor Ablauf der 6monatigen Wartezeit bzw. wenn man vor Ablauf der Wartezeit ausscheidet?

Es kann Teilurlaub in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden.

Beispiel: Brösel verlässt den Betrieb nach 3,5 Monaten bei vollzeitiger Beschäftigung (40 Stunden, Fünftagewoche) Pro vollen Monat können 1/12 des 20 Arbeitstages (1,66x3,5=5,83). Brösel hat Anspruch auf 5,5 Urlaubstage.

 Nur anteiliger Urlaub auch wenn man die Wartezeit vollendet hat?

Ja und zwar auch wenn ein Mitarbeiter die Wartezeit von 6 Monaten längst erfüllt hat, aber im ersten Teil vom Jahr ausscheidet.

 

  • Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub in der von ihm gewünschten Zeit?

Nein, der Arbeitnehmer muss seinen Urlaub in seinem Betrieb anmelden und eine Genehmigung erhalten. Sein Urlaubswunsch ist schon vorrangig zu berücksichtigen.

 

Aber es ist auf andere Arbeitnehmer und auf dringende betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen.

 

In der Großindustrie gibt es u.U. auch eine Urlaubssperre für bestimmte Zeit der Hochproduktion.

 

Meldet ein Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht an und geht einfach oder geht in Urlaub, nachdem der Arbeitgeber abgelehnt hat, ist das ein Grund für eine u.U. sogar fristlose Kündigung.

 

Bei Streit um Urlaub kann der Arbeitnehmer eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragen, was meist eher zu vermeiden sein wird.

 

Ein gewährter Urlaub darf genommen werden, davon gibt es eigentlich keine Ausnahme.

 

Ein Widerruf wäre nur zu rechtfertigen, wenn die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel stünde.

 

 

 

 

 

 

Fazit:  

 

Urlaub ist nicht nur die schönste Zeit im Jahr, sondern auch die wichtigste. Hier kann der Arbeitnehmer Kraft tanken und seine Familienkontakte pflegen.

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

Elisabeth Aleiter

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18.01.2019

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