Umgang von Rechtsanwälten mit Google-Bewertungen!
Umgang von Rechtsanwälten mit Google- Bewertungen
Mögliche Reaktionen von Rechtsanwälten
Rechtsanwälte, Ärzte, Psychologen, Steuerberater und Wirtschaftsberater sind ebenfalls Teil der digitalen Welt und werden von ihren Mandanten digital bewertet und das wird in die Öffentlichkeit getragen.
Gleichzeitig haben sie als Berufsträger selbst Schweigepflicht, die es verbietet in der Öffentlichkeit auf Kritik konkret einzugehen, da das einen Parteiverrat bedeuten könnte.
D.h. man kann angegriffen werden, von Menschen (oder Maschinen), deren Herkunft man im Internet auch gar nicht für sich klären kann.
Etwas anderes gilt nur im Honorarprozess vor Gericht. Hier können Rechtsanwälte ihre Ansprüche gegen Exmandanten durchsetzen und dürfen Ihre Mandanten dann preisgeben.
Weiterhin kommt erschwerend hinzu, dass viele Mandanten (als rechtliche Laien) nicht wirklich einschätzen können, welche Arbeit dahintersteckt ein Mandat zu bearbeiten und was gut bzw. was schlecht ist für das Mandat und seine Förderung.
Oft kommt es vor, dass ein Mandant, dessen Anwalt vermeintlich wenig tut, aber (u.U. auch noch schnell) ein gutes Ergebnis (nach Ansicht des Mandanten) erzielt (auch das ist schon relativ) und er damit nach Meinung seines Mandanten gute Arbeit leistet!
Genauso kommt es aber vor, dass ein Anwalt viel leistet, das aber aus rechtlichen Gründen nachvollziehbar scheitert und das sich aber im Normbereich der rechtlichen Risiken bewegt und der Mandant aber dann enttäuscht ist (trotz vorheriger Belehrung). Entsteht hier Wut, kann es sein, dass nachteilige Äußerungen in der Öffentlichkeit fallen, für die der Rechtsanwalt nichts kann und für die er sich auch nicht rechtfertigen darf!
Das kann geschäftsschädigend sein und muss dann durch die Rechtsanwälte auf dem Rechtswege verfolgt werden, wenn es sich schlicht um haltlose Unterstellungen handelt und man den oder die Exmandanten wirklich kennt bzw. ausfindig machen kann. Auch ein Strafverfahren kann hier durch einen Rechtsanwalt dann eigeleitet werden.
D.h. darüber wird man aber zunächst nichts in einer Website eines Rechtsanwaltes oder bei Google finden!
Die Berufsträger haben ansonsten nur die Möglichkeit andere Mandanten, die sich positiv äußern zu einer positiven Formulierung bei Google zu bitten, um entsprechendes Gegengewicht zu schaffen!
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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14.06.2025