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Überraschungen im Unterhaltsrecht

Überraschende Konstellationen für Familienanwälte!

 

Überraschungen z.B. im Unterhaltsrecht

 

 

Sachverhalt:

 

Nach dem Bericht einer betroffenen Mutter.

 

Diese hat mit dem Vater, mit dem sie nicht verheiratet ist, ein Kind mit Einschränkungen, das bei ihr lebt (bis dahin mit Zustimmung des Vaters).

 

Die Kindesmutter macht im Kindesunterhalt besondere Aufwände für die Pflege und Unterstützung des Kindes geltend (Mehraufwand u.a. besondere Pflege).

 

Vor diesem Hintergrund macht das Jugendamt im Laufe des vierstündigen Termines schließlich den Vorschlag, ein familienpsychologisches Gutachten zu erstellen, ob die Mutter überhaupt zu der Art von Pflege in der Lage sei.

 

Diese Fragestellung ist einigermaßen überraschend, gehört nicht zu den Fragestellungen im Unterhaltsrecht, die man hier erwarten sollte.

 

Zwischen den Eltern wurde diese Art der Fragestellung nie erörtert. Es ist kein Sorgerechtsprozess anhängig.

 

Schließlich entbrennt zwischen den Eltern Streit über diese Frage und ein Gutachten zu dieser Fragestellung rückt für das Jugendamt in greifbare Nähe.

 

Hier ist beherztes Eingreifen der Anwälte gefragt.

 

Zum einen ist ein solches Gutachten immer ein kostenintensives Abenteuer für Eltern, die nicht gerade Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) bekommen und man weiß nie was bei einem solchen Gutachten herauskommt.

 

Überdies sind die Behörden angehalten, deeskalierend auf die Eltern zu wirken. Doch in diesem Fall geschah gerade das Gegenteil.

 

 

 

 

Rechtliche Lösung/Weiterer Sachverhalt:

 

 

Hier sollten Rechtsanwälte genau mit den Behörden und dem Gericht erörtern, wie man auf diese Idee kommt, die von keiner Seite der Eltern an das Gericht getragen wurde.

 

Ein sehr eingehendes Nachfragen durch einen Anwalt führt oft zu dem Ergebnis, dass völlig offen ist, wie die Behörden überhaupt auf so eine Idee gekommen sind und die vermeintlichen Fragestellungen eher auf Vermutungen oder vage Ideen hinauslaufen.

 

 

Hier sollte man sich keinesfalls mit vagen Antworten und Vermutungen zufriedengeben!

 

Es ist sehr wichtig, hier bei der Sache zu bleiben und die Behörden zur Sachlichkeit und zur Lösungsorientierung aufzufordern.

 

Eltern sind hier sehr auf den Schutz durch ihre Anwälte angewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit:

 

Rechtsanwälte müssen damit rechnen, dass solche „Überraschungen“ künftig überall auf sie warten. Hier gilt es Ruhe bewahren und mit dem Mandanten durchaus ein bis zwei längere Verfahrenspausen einzufordern und nicht alles, was die Gerichte und anderen Verfahrensbeteiligten pauschal fordern mitzumachen. Hier gilt es u.U. auch einmal Kante zu zeigen. Sicherlich ist es schwierig und Eltern haben berechtigte Angst vor einem „Stempel“. Aber man darf sicherlich nicht alles mit sich machen lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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Elisabeth Aleiter

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30.07.2024

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