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Typische Verfahren vor den Familiengerichten

Das Verfahren vor dem Familiengericht ist dringend reformbedürftig

 

Viele Eltern kommen völlig unvorbereitet in ein solches Verfahren

 

Eltern haben keine Praxis mit solchen Verfahren, sind abgelenkt von zu vielen Problemen. Und es geht um sie selbst d.h. sie können auch keine klare Sicht auf die Dinge haben.

Die Eltern suchen sich dann in aller Regel einen Rechtsanwalt, doch die Wahl entscheidet oft der Zufall. Oft ist die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant schwierig und auch dort weiß der Bürger oft nicht, was er erwarten oder fordern soll.

 

Rechtsanwälte müssen eine riesige Papierflut, die sich in diesen Verfahren zeitnah einstellt, schlicht verwalten. Den Mandanten sind die meisten Begriffe unklar. Aus völliger Angst und Überforderung wird das dem Rechtsanwalt überlassen. Vieles geschieht so per Zufall und nach Ermessen.

 

Sachverhalt: (Der Sachverhalt ist nicht an Geschlechter gebunden)

 

Valerie Brösel ist mit Frank Brösel verheiratet. Beide leben aber seit einem halben Jahr getrennt. Die beiden Kinder von beiden Eltern Thomas 2 Jahre und Norbert Brösel 4 Jahre leben bei der Mama Valerie. Frank Brösel ist gerade ausgezogen. Er arbeitet überwiegend im Homeoffice und möchte ein Wechselmodell. Mama Valerie möchte ein Residenzmodell, da die Kinder noch zu klein sind. Sie möchte 14tägigen Wochenendumgang der Kinder.

 

Der Vater ruft das Jugendamt an, beide Eltern kommunizieren gerade wenig. Das Jugendamt sieht eine Gefährdung und fordert die Mutter auf Kontakt zu halten und zeitnah das Wechselmodell zu etablieren. Ebenso wird den Eltern eine Elternberatung dringend anempfohlen. Die Elternberatung wird 1 Mal pro Monat durchgeführt. Auch dort hält man die Mutter für wenig kooperativ, weil sie derzeit noch kein Wechselmodell wünscht für ihre Kinder.

 

Schließlich beantragt der Vater Umgang beim Familiengericht.

 

Nun sieht sich die Mutter vielen Menschen ausgesetzt, die über sie und ihre Kinder sprechen, sie beurteilen.

 

Sie geht davon aus, dass man ihr und den Kindern helfen müsse.

 

Doch das Feedback was sie erhalt, ist wenig aufmunternd.

 

Jugendamt und Verfahrensbeistand drängen auf das Wechselmodell.

 

Sie wendet sich an Rechtsanwalt Kummer. Der kann ihre wechselhaften Gefühle und Eindrücke kaum einfangen.

 

Die Kindesmutter ist mit einer Vielzahl von Personen konfrontiert.

 

Das Gericht möchte im Umgangsstreit ein familienrechtliches Gutachten. Auch hier erfährt die Mutter keine Erklärung, Unterstützung oder Hilfe.

 

Die Verfahrensbeiständin erklärt der Mutter vor dem Gerichtstermin, dass sie alles richtig sehe. Im Gerichtstermin stellt sich das aber anders dar.

 

Rechtsanwalt Kummer versucht der Mutter in der Beratung es kurz zu erläutern wie diese Personen zur Mutter als Verfahrensbeteiligten stehen:

 

  • Jugendamt

 

Das Jugendamt übt das Wächteramt aus und soll zwischen den Eltern schlichten und Streit eigentlich eindämmen. Doch oft passiert das Gegenteil davon. Bei echten Gefahren muss es einschreiten. Doch was derzeit Gefahren für das Wohl des Kindes sind, wird derzeit inflationär gebraucht. Viele Schieflagen in Familien z.B. Alkoholmissbrauch, Drogenmissbrauch, Schulprobleme, psychische Einschränkungen, Behinderungen etc. werden einfach zur Gefahr für das oder die Kinder gesehen, obwohl das kaum herausgearbeitet wird wie die konkrete Gefährdung im Fall überhaupt aussehen soll. Wer sich dazu dann kritisch zeigt, muss u.U. erleben, dass das Jugendamt zeitnah von der Einschränkung der elterlichen Sorge spricht . Hier ist Distanz, logisches Vorgehen, gute Vorbereitung auf Gerichtstermine unbedingt angezeigt. Kooperation ist nicht immer das Mittel der Wahl, um seine Kinder zu schützen.

 

  • Elternberatung

 

Findet meist im Vorfeld von Gerichtsverfahren oder auch begleitend statt. Die Elternberatung will kooperative Eltern und sammelt über diese Informationen, die in aller Regel auch an das JA ungefiltert bekanntgegeben werden, weil die Eltern vorher eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung (auch das sollte man nicht unbedingt tun) abgegeben haben. Eltern müssen später oft erleben, dass auch deren Eindrucke sehr viel in Verfahren vor den Familiengerichten an Bedeutung haben z.B. wenn einem Elternteil mangelnde Kooperation vorgeworfen wird.

 

  • Sachverständiger

 

Eltern haben ein Wahlrecht, ob Sie einem Sachverständigen durch das Gericht vertrauen wollen oder nicht. Eine Zusammenarbeit ist für Eltern nicht immer von Vorteil.

 

Die Sachverständigen sind von den Gerichten abhängig und haben keine eigene Praxis als niedergelassene Psychologen oder Therapeuten.

 

Meist sind diese Gutachten nicht immer streng wissenschaftlich zu beurteilen. Auch die Gewinnung der Informationen, die der Gutachter vornimmt, indem er z.B. die Gerichtsakten schlicht psychologisch auswertet (wie will man das sehen?). Alle Angaben der Verfahrensbeteiligten, die der Gutachter mit den Beteiligten erarbeitet werden nicht für alle zugänglich in Bild- und Tonaufnahme festgehalten. D.h. der Gutachter schreibt sich hier eine eigene Tatsachenschilderung als Grundlage. Diese gilt es für Anwälte zu prüfen.

 

Sind Tatsachenschilderungen in den Gutachten nicht zutreffend, müssen auch die daraus gezogenen Schlussfolgerungen in Frage gestellt werden.

 

  • Verfahrensbeistand

 

Ist der Anwalt des Kindes, folgt aber in aller Regel dem Gericht, dem Jugendamt und entscheidet in Anlehnung an Jugendamt und Gericht.

 

 

  • Familiengericht

 

Das Familiengericht ist von Anfang an distanziert Die Mutter hat den Eindruck, dass das Gericht ihr gegenüber ablehnend ist. Das Gericht äußert im Termin, dass es die Mutter für bindungsintolerant, sie müsste mehr für die Förderung der Kontakte der Kinder mit dem Vater tun. Die Kindesmutter versteht es nicht und möchte nur ihre Kinder schützen.

 

Rechtsanwalt Kummer muss die Papierflut mit den Behauptungen verwalten und die Arbeiten für die Mutter ausführen.

 

Diese wirkt völlig verloren und wie gestrandet.

 

Das geschieht leider sehr oft in dieser Form.

 

 

 

Fazit:

 

Die Bürger sind von der Papierflut, den Reaktionen der anderen Verfahrensbeteiligten völlig überfordert. Sie können nicht einordnen, warum etwas geschieht oder klammern sich an jede Hilfestellung. Bürger brauchen dringend mehr Hilfe und Unterstützung. Ein Anwalt alleine ist oft mit der psychologischen und praktischen Unterstützung im Fall überfordert.

 

Das wichtigste für die Bürger ist die regelmäßige und aufklärende Kommunikation mit ihrem Rechtsanwalt.

 

Vielen Anwälte, die selbst noch keine Erfahrung mit Gerichtsverfahren in eigener Sache haben, verstehen die Krisen nicht, in denen sich die Bürger befinden und reagieren oft abwertend oder zu wenig achtsam.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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28.10.2024

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