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Testamentsanfechtung

Die Testamentsanfechtung

Die Testamentsanfechtung wegen § 2079 Abs. 1 BGB wegen der Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten.

 

 

Sachverhalt:

Brösel hat 4 Kinder und verfasst sein Testament. Dass seine Frau Berta mit dem 5. Kind schwanger ist, wissen beide nicht. Als Brösel unerwartet stirbt, stellt sich die Frage, ob das Testament von Berta angefochten werden kann, wegen der Übergehung des jüngsten Kindes, von dem Brösel nichts wissen konnte. Sie hinterlässt einen Ehemann und 3 Kinder. Der Ehemann schlägt sein ungünstiges Erbe im Testament aus (taktische Ausschlagung), macht aber seinen verbleibenden Pflichtteilsanspruch geltend. Hiernach steht ihm erst einmal gegen die Erben ein Auskunftsanspruch betreffend seines tatsächlichen Pflichtteiles zu.

 

Rechtliche Lösung:

Hier könnte Berta auf die Idee kommen das Testament für das 5. Kind anzufechten. Hier könnte aber auch besser der Grundsatz dass die Auslegung des Testaments vorgeht. Denn das Testament ist dann mitunter wirkungslos und regelt nichts mehr. Daher wäre eine Auslegung dahingehend ratsamer, dass man alle Regelungen betreffend die 4 Kinder auf das 5. Kind mit anteilig ausweitet.

 

 

Fazit: Das Pflichtteilsrecht ist eine sehr schwierige Materie und meist ohne Rechtsanwalt nicht durchführbar, weil die Vorschriften sich oft nur sehr schwer verständlich darstellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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15.09.2023

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