Testamente, Erbverträge, Verfügungen von Todes wegen
Testamente, Erbverträge – alle Verfügungen von Todes wegen
Unklare Formulierungen in Testamenten und Erbverträgen u.a.
- Wann sind unklare Verfügungen tatsächlich auslegungsbedürftig?
-mehrdeutige Verfügung: Der Zuwendungsempfänger, der zugewiesene Nachlassgegenstand oder die Zuwendungsmodalitäten sind unklar;
-ein vom Erblasser Bedachter ist vor diesem verstorben;
-ein Bedachter, der die Zuwendung ausschlägt;
-vom Erblasser letztmalig zugeordnete Nachlassgegenstände bei dessen Tode nicht mehr im Nachlass vorhanden;
In diesen Fällen liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Auslegungsfähigkeit der Verfügung von Todes wegen vor (Testament, Erbvertrag) vor.
Voraussetzung für die Auslegung sind weiterhin:
-es muss eine wirksame Verfügung von Todes wegen vorliegen (es dürfen z.B. keine Unterschriften u.a. fehlen);
-es geht immer um den wahren Willen des Erblassers d.h. für eine bestimmte Auslegung muss sich im Testament ein Anhaltspunkt finden. U.U. können sich die Auslegungsvorschriften ergänzend anzuwenden.
- Reihenfolge der Auslegungsmöglichkeiten
-einfache Auslegung, die sich am Wortlaut des Testaments orientiert und so die Rechtsfolgen des Erblasserwillens ermittelt;
-Ist diese Auslegung erfolglos wird der mutmaßliche Erblasserwille ermittelt;
-Bleiben nach wie vor Lücken im Testament muss ergänzend ausgelegt werden. Es muss hypothetischer Erblasserwille ermittelt werden.
-Wohlwollende Auslegung es ist immer die Auslegung zu wählen, die den Erblasserwillen wirksam durchsetzt;
-Wenn keine Auslegungsmethode greift, muss auf die gesetzlichen Auslegungsmethoden nach BGB zurückgegriffen werden;
-Steht der Wille des Erblassers fest, der aber rechtlich unzulässig wäre, gilt § 140 BGB als Umdeutungsmöglichkeit.
-Nur wenn keine Auslegung tatsächlich möglich ist, erst dann ist eine Anfechtung möglich.
Fazit: Es ist schon richtig, wenn man wirtschaftlich denkt und unnötige Ausgaben für die Formulierungen für Testamente oder ähnliche Verfügungen von Todes wegen sparen möchte. Leider sind diese Regelungen zu wichtig, um sie quasi dem Zufall zu überlassen.
Die Formulierungen in Testamenten, werden dann oft von juristischen Laien aus Formulierungsmustern oder anderen Testamenten abgeschrieben. Leider sind diese Formulierungen für Laien äußerst missverständlich und es kommt dann sehr oft vor, dass die Regelungen fehlerhaft sind. Es kommen dann die Auslegungsregelungen des Erbrechts zur Anwendung bzw. Anfechtungen von diesen Regelungen und Rechtsstreite sind dann häufig der Fall. Daher empfiehlt es sich unbedingt einen in diesen Fragen versierten Rechtsberater zu Rate zu ziehen. Oft ist es auch so, dass die Formulierung von Testamenten eine bestimmte Zeit braucht, bis man sich für das Richtige entschieden hat.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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07.11.2022