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Streitpunkt gemeinsame Sorge

Endlich ein Fall, indem die Istanbulkonvention tatsächlich Anwendung findet, wird gerade in der Fachpresse erörtert!

 

Bisher führt die Istanbulkonvention in Deutschland ein echtes Mauerblümchendasein, obwohl diese schon seit 2018 existiert!

 

Doch gleichzeitig ist dieser Fall ein erschreckendes Beispiel, was alles passieren muss und nachgewiesen werden müsste, damit das dann endlich Mütter und Kinder angemessenen Schutz erfahren!

 

Im Juni 2024 hat ein Berliner Familiengericht die gemeinsame Sorge von nicht verheirateten Eltern gemäß § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 iVm. der Istanbul-Konvention nach schwersten Gewalttaten des Vaters an der Mutter aufgehoben und der Mutter alleine übertragen, im Herbst 24 hat der Vater hiergegen Beschwerde eingelegt, die daraufhin zurückgewiesen wurde. Dieser Fall ist erschreckend und offensichtlich so heftig, dass in keinem Fall mehr dem Ansinnen der Kindesmutter entgegengetreten werden konnte:

 

  • 6.1.22: Der Kindesvater hat die Kindesmutter mit einem Griff eines Messers so ins Gesicht geschlagen, dass sie eine klaffende Gesichtswunde hatte;
  • im Mai 2022 hat der Vater die Kindesmutter mit einem Stromkabel eine Stunde lang immer wieder stranguliert;
  • es gab regelmäßig vor und zwischen diesen Vorfällen leichtere Gewaltübergriffe;
  • Es gab mehrere Polizeieinsätze in der Familie
  • Auch hatte der Vater der Kindesmutter eine Glatze rasiert.

 

Das ist ein sehr schwerer Fall.

 

Die Unterfertigende kennt Fälle, in denen die physische Gewalt nicht solche Formen annimmt, die aber trotzdem nicht weniger schwerwiegend sind, weil die gesamte Familie auf Dauer kein Leben mehr hat. Auch regelmäßige Gewaltübergriffe, die nicht diese Ausmaße haben, aber durch Umgänge und gemeinsame Sorge ermöglicht werden, haben auf Dauer dieselbe Wirkung auf Familien.

 

Gerichte und Fachpersonen weigern sich, vorangegangene Gewaltschutzverfahren, Strafverfahren wirklich ernst zu nehmen oder zu akzeptieren oder neigen dazu der Kindesmutter die Schuld für solche Verfahren zu geben, anstatt hier zu helfen.

 

Auch Gewalt gegenüber den Kindern wird oft nicht gesehen.

 

Auch, wenn Eltern die Gerichtsprozesse als Gewaltmittel gegen den Expartner und die Kinder nutzen, wird das von den Familiengericht einfach nicht akzeptiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit:

 

Für Familien, die aus Eltern, Großeltern und Kindern bestehen, ist es normalerweise nicht einfach zu verstehen, warum Konflikte vor Gericht entstehen und wie die Konflikte dort verstanden und bearbeitet werden.

 

Die Familie befindet sich vor Gericht jenseits der Privatsphäre und im Brennpunkt einer für sie völlig neuen Entwicklung!

 

 

In diesem Fall brauchen die Eltern aber eine kompetente Rechtsberatung. Die interessierten Lesen können sich gerne in einer kostenfreien Erstberatung beraten lassen (Kanzlei Aleiter, München: 089/29161423)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit. Es gibt immer die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung (089/29161423)!

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

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17.03.2025

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