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Sollen Eltern ihre Besorgnisse im Sorgerechtsverfahren schildern?

Achtung Eltern!!!

Gefahren für Kinder im Eltern-und Sorgerechtsverfahren schildern oder nicht???

 

 

 

 

Sachverhalt und rechtliche Würdigung:

 

Berta Brösel ist geschieden, ihr fünfjähriger Sohn Tom soll Umgang mit dem Vater haben.

Vorträge der besorgten Kindesmutter, dass Tom beim Vater nur unregelmäßig Essen und Trinken erhalte und der Vater mit dem Sohn Extremsport betreibe (Leistungsschwimmen) ohne auf die Bedürfnisse des Kindes Rücksicht zu nehmen, weist das Gericht zurück.

Anwalt Kummer rät der zu Recht besorgten Mutter, mit Vorhaltungen dieser Art zurückhaltend zu sein.

 

Dieser Ratschlag ist leider nur zu wahr. Gericht nehmen die Besorgnisse der Eltern oft zum Anlass diesen eine Bindungsintoleranz zu unterstellen.

Daher sind bei diesen bevorstehenden Sorgerechtsstreitigkeiten eine gründliche Anwaltsberatung inzwischen unabdingbar.

 

Fazit: Besorgte Eltern sind verständlicherweise schnell beunruhigt. Die Frage ist, was man dem Familiengericht tatsächlich als besorgniserregenden Sachverhalt schildern kann.

Da gibt es den Elternteil, der dem Kind bei drohender Kälte keinen Pullover anzieht, den Kindersitz im Auto hartnäckig vergisst, vergisst das Kind jeden Tag mit Essen und Trinken zu versorgen, vergisst die Hausaufgaben zu machen……..die Liste besorgter Eltern ist ellenlang.

Doch Familiengerichte sind relativ robust, was Besorgnisse von Eltern angehen und teilen diese sehr selten.

Auch bei gravierenderen Sachverhalten ist unbedingt eine anwaltliche Vertretung anzuraten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

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28.12.2020

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