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Soll eine über 30jährige Kindesmutter mit Kind in eine Mutter-Kind-Einrichtung?

Problemstellung in der Praxis: Wenn das Jugendamt von einer über 30jährigen Kindesmutter, die eine eigene Wohnung hat, fordert mit dem Kind in eine Mutter-Kind-Einrichtung fest einzuziehen, wäre es ratsam der Mutter dem nachzukommen?

 

Am Beispiel eines Praxisfalles:

 

Sachverhaltsschilderung:

 

Eine türkisch stämmigen Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit wendet sich über Monate an das Jugendamt, weil ihr elfjähriger Sohn Eilif in der Schule regelmäßig so gemobbt wird, dass dieser einfach nach Hause läuft.

 

Die Mutter hat noch einen 2jährigen Sohn, der völlig gesund ist und glücklich bei seiner Mutter lebt.

 

Schließlich verlangt das Jugendamt dass die gesamte Familie: Mutter, Großmutter und beide Kinder in ein psychiatrisches Kinderklinikum für 6-8 Wochen fest ziehen sollen, um sich untersuchen zu lassen, wegen der Schulprobleme des elfjährigen Sohnes.

 

Die Kinder bekommen starke Medikamente. Die Mutter wird zahlreichen Tests unterzogen.

 

Die Mutter leidet unter einer Medikamentenabhängigkeit, weil sie bei einer BrustOP einem schmerzhaften Behandlungsfehler erlitten hat.

 

Gegen Ende des Aufenthaltes fordert man von der Mutter, dass sie ihr kleines Kind, mit dem nie ein Problem bestand, den Behörden überlassen müsse. Die Gründe dafür wurden zunächst keine benannt.

 

Seither ist ein Jahr vergangen.  Die Mutter kämpft bisher vergeblich darum, dass ihr Kind wieder zu ihr zurückkommt. Der Mutter gegenüber wurde u.a. eine Forderung gestellt, dass sie ihr Kind u.U. wieder zurückerhalten könne, wenn sie sich sofort in eine Mutter-Kind-Einrichtung begibt.

 

Die Behörden behaupten die Mutter könne ihrem kleinen Kind keine Grenzen setzen, weil sie u.a. wenn sie ihr Kind einmal im Monat für eine Stunde sähe, es nicht zeitnah beruhigen könne.

 

 

Rechtliche Einordnung:

 

Die Kindesmutter wendet sich an Rechtsanwalt Kummer. Dieser verneint, dass das eine Lösung sein könne, wenn die Mutter sich an eine Mutter-Kind-Einrichtung wenden würde. Zum einen ist sie viel zu alt und zum Anderen wäre sie dann auch obdachlos und ohne Wohnung würde man ihr dann alles Mögliche anlasten und sie käme nie mehr zu ihrem Kind.

 

Solchen Forderungen der Behörden sollte nicht ohne Vorüberlegung blind nachgekommen werden.

 

Kooperation mag zunächst ein mögliches Vorgehen sein, doch gerade in diesem Fall, war gerade ein auf die Behörden zugehen und die Kooperation mit den Behörden wegen dem ältesten Kind gerade die Ursache für diesen Fall und den schlechten Ausgang.

 

 

 

Eltern müssen leider verstehen lernen, dass nicht in jedem Fall Kooperation die richtige Lösung darstellt.

 

In aller Regel ist in einem solchen Fall große Ausdauer gefragt. Die Mutter muss ständig den Umgang einfordern und immer am Kind „dranbleiben“.

 

In aller Regel dauert es bis zu 2 Jahren, bis so ein Kind wieder in seine Familie zurückkommt.

 

Nur wer konsequent weiterkämpft kann sein Kind auch wieder zurückerhalten.

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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18.08.2026

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