Schwerwiegende und oft fehlerhafte Feststellungen von Fachkräften in Familienverfahren
Schwerwiegende und oft falsche Feststellungen in Familienverfahren
Münchhausen by proxy Syndrom / Münchhausen Syndrom
Sachverhalt:
Petra Brösel ist 7 Jahre alt, die Eltern Marie Brösel und Jochen Brösel leben getrennt. Die Eltern sind seit Jahren geschieden. Petra lebt bei der Mutter, es gibt kein Wechselmodell zwischen den Eltern. Die Eltern streiten immer wieder, erst im Rahmen der Scheidung, dann geht es um Umgang und die Sorge für die gemeinsame Tochter etc.
Schließlich behauptet eine Mitarbeiterin des Jugendamtes, die Kindesmutter würde unter einem Münchhausen by proxy Syndrom leiden, weil in dem Jahr 2025 sie mit dem Kind schon 10 Male beim Arzt vorgesprochen hatte.
Seitdem diese Behauptung im Raum stand, wurde in einem Verfahren die Forderung des Gerichts nach einem Gutachten die Eltern aber vor allem betreffend die Kindesmutter deutlich gemacht.
Alle anderen Verfahrensbeteiligten begannen die Kindesmutter als nicht mehr in der Lage zu sehen, ihr Kind zu betreuen, obwohl keiner so genau zu verstehen schien, um was es da gehen sollte.
Rechtliche Überlegungen:
Die Kindesmutter ist völlig ratlos und sucht Rechtsanwalt Kummer auf.
Münchhausen by proxy Syndrom ist eine äußerst schwere psychisches Erkrankung, in der vor allem Mütter, ihren Kindern selbst schwerste Verletzungen oder Vergiftungen zufügen, um sie in eine Krankheit und auch später u.U. in den Tod zu führen. Diese Menschen tun das, um Aufmerksamkeit zu erhalten.
Die Kindesmutter, die bisher gar nichts verstanden hat, ist völlig entsetzt!
Auch erklärt ihr Rechtsanwalt Kummer, dass das nur Fachpsychiater und engen klinischen Voraussetzungen überhaupt feststellen können.
Also weder irgendjemand vom Jugendamt, noch die für die Gerichte tätigen Psychologen aber auch nicht die gelegentlich vom Gericht beauftragten Psychiater haben dazu auch nur im Ansatz eine Befähigung und auch nicht die klinischen Rahmenbedingungen.
Trotzdem wird so etwas immer gerne in Familienverfahren in den Raum gestellt, so nach dem Motto wenn es mal geschrieben steht, wird es schon irgendwie richtig sein!
Ähnlich verhält es sich mit dem Münchhausen Syndrom, das ist die krankhafte Angewohnheit grundsätzlich die Unwahrheit zu sagen, auch das ist grundsätzlich nur durch spezialisierte Fachpsychiater unter engen klinischen Bedingungen ermittelbar.
Rechtsanwalt Kummer rät, das JA aufzufordern, diese falsche Behauptung, weil nicht erwiesen, unverzüglich zurück zu nehmen, sonst bleibt es in den Akten und schadet der Kindesmutter
Wird keine Entschuldigung und Rücknahme der Behauptung vorgeschlagen, muss über ein Strafverfahren nachgedacht werden, weil es sich um falsche Behauptungen handelt. Auch reicht nicht alleine eine solche Behauptung nicht aus, es müssen auch immer konkrete Handlungsweisen der Kindesmutter in so einem Fall vorgetragen und nachgewiesen werden, die dem Kind oder den Kindern schaden.
Doch in den meisten Fällen, tragen hier die Jugendämter, Verfahrensbeistände und Gerichte nichts Konkretes vor, sondern arbeiten mit Worthülsen. Hier muss genau nachgefragt werden, worum es sich handeln soll.
Anwälte sind gefordert, bei dem zu bleiben, was sie können, die Fakten abklopfen und nicht müde zu werden nachzufragen.
U.U. muss auch in das Verwaltungsverfahren eingegriffen werden und ein Verwaltungsakt des JA angegriffen werden.
Fazit:
Für Familien, die aus Eltern, Großeltern und Kindern bestehen, ist es normalerweise nicht einfach zu verstehen, warum Konflikte vor Gericht entstehen und wie die Konflikte dort verstanden und bearbeitet werden.
Die Familie befindet sich vor Gericht jenseits der Privatsphäre und im Brennpunkt einer für sie völlig neuen Entwicklung!
In diesem Fall brauchen die Eltern aber eine kompetente Rechtsberatung. Die interessierten Lesen können sich gerne in einer kostenfreien Erstberatung beraten lassen (Kanzlei Aleiter, München: 089/29161423)
Wichtig!!!!!!!
Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.
Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit. Es gibt immer die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung (089/29161423)!
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Elisabeth Aleiter
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17.03.2025