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Schuleschwänzen - bleibt ein heißes Thema für Eltern

Das Problem: Wenn ein Kind permanent die Schule schwänzt

Am Beispiel eines Praxisfalles:

 

Sachverhaltsschilderung:

 

Großmutter Brösel Anna die ein Fuhrunternehmen betreut und Mutter Brösel Erna sind entsetzt: Sohn Peter 12 Jahre alt, weiß, dass er das Fuhrunternehmen übernehmen will und seither schwänzt er die Schule. Die 6. Klasse hat er kaum besucht. Man weiß eigentlich nicht warum genau.

 

Inzwischen ist das Jugendamt auf den Plan getreten und es droht Peter, dass er in ein Heim kommt. Er zeigt zuhause kaum Respekt.

 

Auch ein Gerichtstermin vor dem Familiengericht steht deshalb nun an, wegen Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt fordert, dass Peter aus der Familie genommen wird.

 

Großmutter und Mutter beauftragen Rechtsanwalt Kummer. In der Hauptverhandlung weist dieser die Entziehung der Sorge zurück und fragt kritisch nach den tatsächlichen Ursachen.

 

Es kommt heraus, dass Peter in der Schule schon seit Jahren von bestimmten Mitschülern verfolgt, geschlagen und gemobbt wird, u.a. wegen seines Namens, dass er keinen Vater mehr hat u. a.  Es gibt keinen besonderen Grund aber Peter fühlt sich dort seit Jahren schon unwohl. Seit er weiß, dass die Schule nur mehr endlich ist, schwänzt er, um den ständigen Nachstellungen zu entgehen.

 

Die Schule wiederum hat Peter ebenfalls seit einem Jahr ausgegrenzt. Seit einem dreiviertel Jahr darf er nicht mehr in seine Klasse, sondern muss separat von allen Schülern im Nebenzimmer der Rektorin sitzen und bekommt dort Aufgaben. Eine Sozialarbeiterin soll sich kümmern. Peter fühlt sich noch mehr ausgegrenzt. Er überblickt das Ganze gar nicht mehr und geht nun gleich gar nicht mehr in die Schule, was natürlich keine Lösung ist.

 

Auch die Mutter und die Großmutter sind mit der Sache mehr als überfordert.

 

RA Kummer fordert vom Jugendamt Unterstützung und von der Schule Unterstützung statt Ausgrenzung.

 

Mutter und Großmutter müssen nun den Schulalltag von Sohn Peter streng überwachen. Er muss zur Schule gehen und es muss wieder ein Alltag eingeleitet werden und sein Auftreten in der Schule kontrolliert werden. Ebenfalls wird der Schule Unterstützung dergestalt abgefordert, dass Peter wieder in seine Klasse darf. Die Lehrer werden ebenfalls angehalten, die Klasse einfach von Hänseleien abzuhalten.

 

Da die Großmutter, die Mutter die Schule und die Tätigkeiten von Jugendamt und Schule engmaschig kontrollieren, können die Widerstände aufgeweicht werden und langsam stellt sich wieder ein Schulalltag ein und das Jugendamt zieht sich wieder von diesem Fall zurück.

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Einordnung:

 

Wenn ein Kind heute die Schule schwänzt, ist es nicht einfach nur damit getan, ein Versagen der Eltern zu diagnostizieren und eine Gefährdung durch die Eltern zu begründen, so wie es das Jugendamt oft unterstellt.

 

Zu viele Kinder schwänzen die Schule, aber nicht aus Unlust, sondern aus purer Angst.

 

Oft ist es, weil Kinder um etwas trauern und man ihnen die Zeit nicht lässt, oder weil und das ist der Regelfall Krieg an unseren Schulen herrscht und der ist sehr ernst zu nehmen.

 

Lehrer sind heute so überfordert und es ist ihnen ausdrücklich verboten über Mobbing zu sprechen. Offiziell gibt es an keiner Schule Mobbing. Doch die Praxis sieht anders aus.

 

Lehrer, die von Mobbing sprechen, müssen um ihren Job bangen.

 

Andererseits werden Lehrer heute auch massiv von Eltern und Kindern attackiert und sehen sich gar nicht mehr in der Lage irgendetwas an den Umständen zu ändern.

 

Die Lehrer sollen Kinder aus bildungsfernen Schichten, Kinder mit leichten bis schweren Behinderungen und Alltagseinschränkungen fördern, Ausländerkinder mit schlechten Deutschkenntnissen fördern und sich nach dem schwächsten Kind richten.

 

Das System ist so überfrachtet und überfordert, dass Schulen eher dazu übergehen schwierige Kinder systematisch auszugrenzen, um wenigstens ein paar Störer überhaupt loswerden zu können.

 

So spart man sich Auseinandersetzungen und Streitigkeiten mit Eltern und Kindern.

 

U.a. gehört es auch dazu, mit dem Jugendamt gegen Eltern und Kinder zu arbeiten, Nicht weil man das will, sondern weil man nicht anders kann.

 

Diese Problematik hat Rechtsanwalt Kummer der Mutter und Großmutter berichtet und seit diese offen auf das Problem zugehen und auch alle mit einbeziehen, muss die Schule auf Peter mehr eingehen und kann ihn nicht weiter ausschließen.

 

Auch Peter ist künftig angehalten, sofort zu melden, wenn sich eines der Probleme wieder einstellt. Er ist sich inzwischen sicher, dass er zunächst den Quali macht, und weitere Berufsausbildung dann auch schafft für seine Selbständigkeit. Seit er ein Ziel vor Augen hat, weiß er auch, dass sich Ducken und Schwänzen nicht mehr geht und er entwickelt langsam wirkliche Strategien im Umgang mit Einrichtungen wie Schule und Jugendamt und genau das sind ja Fähigkeiten, die er später auch braucht.

 

Vorerst ist die Gefahr gebannt, aber die Familie muss weiter an einem Strang ziehen, denn ein Schulwechsel (also Flucht) ist hier kaum ein probates Mittel, da die Schulakten mitgehen und eine neue Schule sehr schnell dieselben Reaktionsmuster zeigt.

 

Konsequentes Vorgehen, schlüssiges Vortragen und wirksame Zusammenarbeit mit Schule und Behörden ist die einzige Möglichkeit, die Gefahr eines Heimaufenthaltes auf Dauer abzuwehren. Auch ist es ja wichtig, dass Peter einen Abschluss bekommt. Heimkinder schaffen aufgrund des Trennungsschmerzes von ihrem Zuhause in aller Regel keinen Schulabschluss und das wäre wirklich die falscheste Lösung.

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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18.08.2026

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