Rechte des Pflichtteilsberechtigten
Rechte des Pflichtteilsberechtigten
Ein Pflichtteilsberechtigter hat gegen die Erben nach Ausschlagung seines Erbteils immer noch seinen Auskunftsanspruch
Sachverhalt:
Berta Brösel stirbt. Sie hinterlässt einen Ehemann und 3 Kinder. Der Ehemann schlägt sein ungünstiges Erbe im Testament aus (taktische Ausschlagung), macht aber seinen verbleibenden Pflichtteilsanspruch geltend. Hiernach steht ihm erst einmal gegen die Erben ein Auskunftsanspruch betreffend seines tatsächlichen Pflichtteiles zu.
Rechtliche Lösung:
Die §§ 2303 ff. BGB regeln das Pflichtteilsrecht. § 2314 regelt den Auskunftsanspruch.
Fazit: Das Pflichtteilsrecht ist eine sehr schwierige Materie und meist ohne Rechtsanwalt nicht durchführbar, weil die Vorschriften sich oft nur sehr schwer verständlich darstellen.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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19.08.2023