Probleme mit Elternverhalten
Das Problem mangelnde Sauberkeit und hohe Aggressivität bei einem Vater im Umgangsverfahren /
Am Beispiel eines Praxisfalles:
Sachverhaltsschilderung:
Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet. Beide Eltern sind Deutsche.
Das gemeinsame Kind Armin, geht noch 1 Jahr in den Kindergarten.
Die Mutter leistet den gesamten Erziehungsaufwand, leistet den meisten Lebensunterhalt für Armin.
Der Vater sieht seinen Sohn seit mittlerweile 6 Jahren regelmäßig alle 14 Tage am Wochenende mit einer Übernachtung von Samstag auf Sonntag. Die Umgänge waren immer schwierig. Vor allem solange das Kind noch klein war.
Armin ging gerne zu den Umgängen. Er kam aber solange er Windeln trug, immer mit derselben Windel zurück, die ihm die Mutter noch am Freitagmorgen angelegt hatte.
Armin kam völlig wund und verdreckt zurück.
Das blieb auch so, nachdem dieser sauber wurde.
Der Vater hat selbst ein Problem mit der eigenen Sauberkeit. Er wäscht sich nicht und verströmt immer einen sehr übelriechenden, schweißigen Geruch.
Das wurde auch von den Behörden bemerkt.
Vor dem Wechsel in die Schule stellt der Vater einen Antrag auf Umgangsausweitung mit Armin. Er möchte den Umgang dann auf 2 Übernachtungen ausweiten und das Kind künftig selbst zur Schule bringen.
Das Kind geht dann am Montag nach der Schule wieder zur Mutter.
Die Mutter sieht das aufgrund der vielen Probleme mit dem Verhalten des Vaters (Sauberkeit, ständige Streitigkeiten) eine Umgangsausweitung als äußerst problematisch an.
Auch das Gericht sieht das so, verweist allerdings die Mutter darauf, dass im nächsten Jahr d.h. nach der Einschulung des Kindes wohl eine Umgangsausweitung unumgänglich sei.
Hierbei sei auch geplant, dass das Kind, dann ab Oktober nach der Einschulung immer das ganze Wochenende beim Vater bleibt und eine Rückgabe über die Schule erfolgt.
Die Mutter warnt, dass die Schule solche Mängel anders bewerten wird als der Kindergarten und da sogar ein Verlust der elterlichen Sorge auf beiden Seiten drohen kann, wenn der Vater sich nicht einsichtig zeigt.
Rechtliche Einordnung:
Die Kindesmutter ist während der sehr schwierigen Umgangszeiten sehr klug vorgegangen und hat dem Vater immer nachgegeben und hat auch auf den Umgang selbst gedrängt. Der Vater war phasenweise gar nicht so interessiert am Umgang mit seinem Sohn.
Die Kindesmutter lässt sich von Rechtsanwalt Kummer beraten und auch der sieht es als äußerst besorgniserregend an, dass der Vater sich nicht dazu erweichen lässt, den Umgang noch länger in alter Form weiterlaufen zu lassen, insbesondere in die beginnende Schulzeit hinein.
Eine Schule wird ein offensichtlich stark verdrecktes Kind, was zur Schule kommt, keinesfalls akzeptieren. Können sich die Eltern nicht zeitnah einigen, wie das zu beheben ist, können die Forderungen der Schule bzw. Jugendamt zeitnah darauf lauten, dass das Kind in eine Pflegefamilie kommt, und dann wird das Ganze auch einfach als hochstrittiges Elternproblem beiden Eltern übergestülpt und auch die Mutter verliert dann ohne Schuld ihre Elternstellung.
Wichtig!!!!!!!
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17.08.2026
