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Probleme mit der ARGE

Probleme mit der ARGE

Das unterschätzte Risiko der Strafbarkeit

 

Sachverhalt:

Ein junger Mann meldet sich heute. Er war ein halbes Jahr arbeitslos. Nun hat er eine Stelle. Zum 1.1.22 hat er noch Arbeitslosengeld erhalten und am 15.1.22 hat er einen Arbeitsplatz. Es ging alles sehr schnell. Erst am 10.1.22 hat er erfahren, dass er Arbeit hat. Er hat noch am selben Tag der ARGE gemeldet, dass er wieder Arbeit hat, diese Meldung wurde ihm auch von der ARGE bestätigt, er bekam für Januar 22 die Bestätigung, dass er nur noch 0,00 EUR für Januar erhält. Allerdings, wurde die Zahlung des Arbeitslosengeldes noch vorgenommen und das Januar-Arbeitslosengeld landet bei dem jungen Mann.

Nun heißt es in den Unterlagen der ARGE, auch wenn rechtzeitig gemeldet wurde, kann bei Erhalt des Geldes eine Strafbarkeit des unrechtmäßigen Empfängers des Geldes unterstellt werden. Tatsächlich meldet sich der Zoll bei dem jungen Mann und ermittelt wegen Betruges.

Rechtliche Situation:

Die Behörde hat ein sehr weites Ermessen und kann auch wenn das Geld erhalten wurde, obwohl schon gemeldet wurde, eine Strafbarkeit begründen. Das ist für den Bürger nicht nachvollziehbar. In diesem Fall liegt vor allem gab es schon eine Nullmeldung der Behörde, d.h. die Meldung ist auch im Amt angekommen. Die Zahlung ist halt aufgrund eines Fehlers der Behörde erfolgt. Für ein Strafverfahren besteht kein Anlass. So könnte argumentiert werden. Aber der Ausgang eines solchen Verfahrens bleibt abzuwarten.

 

Fazit:

 

Die Behörden betätigen sich leider oft als Fallensteller. Dieses Ergebnis ist in so einem Fall nicht mehr nachvollziehbar. Was soll ein Bürger anderes tun, als sofort nach Erhalt eines Arbeitsplatzes als zu unverzüglich Meldung zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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12.05.2022

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