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Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
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Narzisstische Bindungen

Narzissmus Trennung und was danach für die Betroffenen folgt

 

Vorbemerkung:

 

  • Es handelt sich um keine psychologische Begutachtung oder Ratgeber;
  • Sollte jemand an einer anderen Person feststellen, dass eine narzisstische Störung oder Prägung vorliegt, so gilt das ohne jegliche Gewähr und kann auch in keinem Prozess verwandt werden;
  • Diese Feststellung darf auch keinesfalls dazu verwandt werden, andere Personen auszugrenzen oder zu diskriminieren;
  • Die Feststellung des Narzissmus gilt ausschließlich zur Feststellung für eigene private Zwecke, um sich Kraft, Geld und Energie zu sparen und rein private Vorkehrungen zu treffen;

 

Sachverhaltsstellung:

 

Hat man sich erfolgreich von dem Narzissten getrennt, sucht dieser laufend Kontakt. Es ist nun für den weiteren Erfolg wichtig, soweit es möglich ist, den Kontakt auch künftig zu vermeiden, um nicht der narzisstischen Wut ausgesetzt zu sein.

 

Narzissten suchen auch weiterhin den Kontakt zu haben. Über soziale Medien, die Familie, Freunde und gemeinsame Kontakte. Hier heißt es ruhig bleiben und den Kontakt bewusst meiden.

 

Für Partner, die familiäre Bindungen haben und vor allem Kinder, ist das meist nicht möglich.

 

Hier gilt, den Kontakt ausschließlich auf das Thema Kinder konzentrieren. Ruhig bleiben und sich keinesfalls provozieren lassen.

 

Leider bleiben auch Gerichtsprozesse, die oft lange anhalten nicht aus. Das ist eine Möglichkeit für den Narzissten dauerhaft eine Bindung aufrechtzuerhalten.

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

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22.10.2021

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