Narzissmus weiterhin in aller Munde!
Narzissmus – Jobmotor – oder Geißel für Familiengerichte?
Narzissmus ist als Krankheitsbegriff zwar offiziell von der Liste der Krankheitsbilder mit eigener ICD10 Nummer erst einmal zum 1.1.2023 gestrichen worden.
Nichtsdestotrotz ist der Begriff in aller Munde und wird leider auch oft falsch von Laien bzw. von Behörden (im Bedarfsfalle, ohne entsprechendes Attest) genutzt.
Viele Gerichte klagen und auch in der Fachpresse liest man auch regelmäßig darüber, dass den Gerichten langsam die Arbeit ausginge und es bald nichts mehr zu tun gäbe.
Bei den Familiengerichten sieht es aber anders aus. Hier fallen regelmäßig viele Fälle auf, bei denen immer wieder über viele Jahre in ganz bestimmten Familien immer wieder sehr aufwendige Streitverfahren vor den Familiengericht ausgetragen werden. Hier beobachtet die Verfasserin aber folgendes: Der eine Teil kämpft völlig sinnfrei und unnachgiebig um seine Rechte, die aber nicht zu einer Steigerung oder Verbesserung seiner Rechte führt, sondern ausschließlich die Situation der Familie verschlechtert und im Ergebnis die Familie eigentlich zerstört.
Hier hegt die Verfasserin schon die Auffassung, dass Familienmitgliedern mit zumindest äußerst egoistischen und schädlichen Strukturen von den Gerichten (ohne deren Willen, aber die Situation gibt es her) eine Unterstützung gewährt wird, die diesen schädlichen Strukturen einfach Kraft geben und so kommt es dann oft dazu, dass durch diese Personen so eine Schädigung der Familie ermöglicht wird.
Es kommt in diesen Fällen regelmäßig vor, dass ein Elternteil, der für die Familienstrukturen kämpft nicht nur alle anderen Verfahrensbeteiligten gegen sich hat, sondern natürlich auch den anderen Elternteil, der auch noch verbissen gegen diesen kämpft.
Es gibt vor Gericht zwar die Möglichkeit eines familienpsychologischen Gutachtens, doch hier besteht die große Gefahr, dass da an dem hier benannten Problem vorbeigearbeitet wird.
Familiengerichtliche Verfahren können über viele Monate andauern und das Leben der gesamten Familie betreffen und nachhaltig bestimmen, wenn nicht sogar beherrschen!
Die Verfasserin fordert für diese Verfahren, dass Gerichte aber auch Anwälte die Notbremse ziehen können und für solche Verfahren dann Anträge gestellt werden können, dass versierte und keine abhängigen Gutachter gestellt werden müssen, die dann auch einen Test zum Thema Narzissmus, Borderline etc. stellen können, wenn immer wieder solche Häufungen von famlienschädlichen Verfahren stattfinden.
Fazit:
Für Familien, die aus Eltern, Großeltern und Kindern bestehen, ist es normalerweise nicht einfach zu verstehen, warum Konflikte vor Gericht entstehen und wie die Konflikte dort verstanden und bearbeitet werden.
Die Familie befindet sich vor Gericht jenseits der Privatsphäre und im Brennpunkt einer für sie völlig neuen Entwicklung!
In diesem Fall brauchen die Eltern aber eine kompetente Rechtsberatung. Die interessierten Lesen können sich gerne in einer kostenfreien Erstberatung beraten lassen (089/29161423)
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
Rechtsanwältin
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02.02.2025
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