Narzissmus und Familienrecht
Der Narzissmus im Familienrecht
Achtung beim Rechtsstreit mit einem Narzissten oder einer Narzisstin
Einleitend muss dazu unbedingt folgendes festgehalten werden: Ob bei einer Person das Krankheitsbild des so genannten Narzissmus tatsächlich vorliegt oder nicht, kann und darf nicht von Privatpersonen positiv festgestellt werden, sondern bedürfte einer strengen psychiatrischen Begutachtung zu der der Betroffene ohne Not selbstverständlich keine Einwilligung geben wird. Auch kann und darf die Behauptung es sei einer ein Narzisst nicht in einen Prozess eingeführt werden.
Personen, die sich als echte Narzissten auszeichnen, finden sich vorwiegend in Familien-und Erbprozessen.
Narzissten sind gefürchtete Gegner im Prozess. Sie sind immer gut vorbereitet, haben für alles eine Erklärung und bestreiten grundsätzlich vehement den gegnerischen Vortrag.
Vergleiche werden meist abgelehnt.
Vor allem Scheidungen und Umgangs-und Sorgerechtsproesse werden meist rücksichtlos geführt.
Eine der Klassiker ist der Umgangsprozess, indem ein Kind partout nicht zum ehemaligen Vater oder Mutter zum Umgang will. Diese Kinder machen einen verstörten Eindruck. Ob es an Misshandlungen, Missbrauch oder einfach nur schlechten Erinnerungen handelt ist oft ungeklärt, weil Familiengerichte nicht der richtige Ort sind, um diese Fragestellungen aufzuklären.
Auch in laufenden Scheidungsverfahren führt der Streit mit einem Narzissten oder einer Narzisstin dazu, dass langewierigste Scheidungsverfahren und höchste Forderungen gestellt werden.
Was kann man den Expartnern in einem solchen Falle raten. Die Feststellung des Narzissmuss hat ihnen dabei geholfen, sich zu trennen.
Narzissten verursachen die Trennung zwar, verspüren nach der Trennung Hass und Abneigung und leben das weiter am Expartner aus.
Jeder, der sich mit einer solchen Person auseinandersetzt muss sich sehr gut über legen, ob und wann sich ein Streit lohnt. Eine Auseinandersetzung mit einem Narzissten darf keinesfalls unvorbereitet oder aus Wut vom Zaun gebrochen sein.
Fazit: Der böse Narzisst oder die böse Narzisstin sind in aller Munde. Es gibt umfassende psychologische Abhandlungen oft pseudowissenschaftlichen Hintergrundes. Den Betroffenen, die sich mit einem vermeintlichen Narzissten in einem familienrechtlichen Prozess befinden, ist lediglich zur Zurückhaltung und zur Umsicht zu raten.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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29.12.2020