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Narzissmus und die Istanbulkonvention

Was hat Narzissmus mit der Istanbulkonvention zu tun?

 

 

Sachverhaltsschilderung:

 

In der Ehe von Alfons und Mathilde Brösel läuft es schon seit vielen Jahren nicht zum Besten. Sie haben 3 Kinder Anna12 Jahre, Thomas 9 Jahre und Thilda 4 Jahre. Seit die Kinder auf der Welt sind, gibt es Streit zwischen den Eltern.

 

Die Mathilde Brösel hat leider seit vielen Jahren immer wieder Streitgespräche mit ihrem Mann Alfons, die in aller Regel sehr laut werden und von Alfons auch nicht selten mit Gewalt und übergriffigem Verhalten quittiert werden. Es gab schon Ohrfeigen von Alfons für Mathilde, heftige Beleidigungen und auch Bedrohungen wie wenn Du mich verlässt, bleiben die Kinder bei mir.

 

Als Mathilde es nicht mehr aushält, geht sie zu Rechtsanwalt Kummer. Sie meint eine Scheidung wäre jetzt unbedingt sinnvoll und die Kinder müssten ihr im Sorgerechtsverfahren zugesprochen werden.

 

Sie hat sich etwas belesen und mit ihren Freundinnen gesprochen. Sie ist davon überzeugt, dass ihr Mann ihr das aus Rache antut und er eine narzisstische Störung hat. Sie meint die Gewalt in der Ehe müsste über die Istanbulkonvention besondere Berücksichtigung finden und ihre Stellung bei Bericht stärken.

 

Falllösung:

 

Rechtsanwalt Kummer rät ihr, wenn ein Narzissmusverdacht sich tatsächlich bewahrheitet, dann wäre unbedingte Vorsicht am Platze.

 

Eine Scheidung sollte, wenn es geht u.U. eher nach hinten verschoben werden. Narzisstisch geprägte Menschen sehen eine Scheidung als Niederlage und sinnen auf Rache.

 

Eine Scheidung sollte daher nur vorgenommen werden, wenn es gar nicht anders geht. Man könnte z.B. versuchen, eine räumliche Trennung zu forcieren aber ansonsten mit der Scheidung abzuwarten, bis alle Kinder in der Lage sind, über ihren Aufenthalt selbst zu entscheiden.

 

Solange es kleinere Kinder gibt, können diese Kinder zum Zankapfel werden und die Kindesmutter darf keinen Ortswechsel vornehmen, ohne die Zustimmung des Vaters.

 

Die Istanbulkonvention wird vor deutschen Gerichten leider überhaupt nicht angewandt.

 

Gerade bei Gewalt in Beziehungen sollte man meinen kommt die Istanbulkonvention in Betracht und schreibt der Mutter alle Rechte zu.

 

Doch die Gerichte ignorieren die Istanbulkonvention, wollen nichts davon hören. Akzeptieren keine Gewalt in eine Beziehung, negieren Strafanzeigen und schreiben den Müttern die Schuld zu.

 

Eskalationen in Beziehungen gibt es nicht für die Behörden. Straftaten auch nicht. Mütter werden dazu angehalten, zu Tätern enge Beziehungen zu pflegen, um die Familie bzw. die Beziehungen zu pflegen. Gewalt bleibt damit in der Beziehung.

 

Ein Sorgerechtsantrag kann u.U. dazu führen, dass die Kinder dem Vater zugesprochen werden. Daher ist ein Sorgerechtsantrag vor so einem Hintergrund kaum ratsam.

 

Die Rechte der Frauen werden so völlig negiert. Frauen gelten mit Kindern als praktisch rechtlos d.h. die Frauen landen somit in einer Zeitepoche vor dem 1. Weltkrieg.

 

 

 

 

Fazit: Behördenmitarbeiter, Gerichte sind leider immer noch nicht ausreichend geschult und können selbst oft mit den Fallschilderungen nichts anfangen oder sind sogar oft damit überfordert;

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

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23.07.2026

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