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Narzissmus im Familienverfahren

Warum ist gerade das Familienrecht ein Tummelplatz für Narzissmus (Borderline und Co) und andere psychische Auffälligkeiten?

 

Familienverfahren haben viele Eigenheiten, die Einfallstore für einseitige Machtverschiebungen gewährleisten

 

  • Eltern/Kinder

Eltern sind Laien in eigener Sache! Das ist für sie das Schlimmste. Eltern werden leicht zu Objekten in diesen Verfahren. Sie müssten ihre eigenen Rechte und die Rechte ihrer Kinder schützen, doch sie sind oft völlig überfordert! Psychische Probleme, die belasten aufgrund Partnerproblemen, Angst um die Kinder und Angst vor den fremden Personen im Verfahren um sie herum, in der gesamten Familie!

 

Die Verfahren, die mit riesiger Papierflut und unverständlichen Fremdwörtern auf die Eltern einprasseln, überfordern diese psychisch wie rechtlich d.h. sie wissen oft nicht für was sie sich überhaupt entscheiden sollen. Auch werden Eltern durch diese Verfahren gezwungen immer und überall per Befehl zur Verfügung zu stehen!

 

Die Familie hat keine Eigenbestimmung mehr, ständig schwebt die Drohung über der Familie, dass man die Kinder verlieren könnte. Oft werden die Kinder auch per sofort ihren Eltern entzogen d.h. deren Verfügungsgewalt über die Kinder!

 

Die Anwälte, die selten darauf geschult sind, solche massiv überforderten Eltern psychologisch aufzufangen bzw. auch die Zeit dazu gar nicht haben (haben mit der Papierflut zu arbeiten, sollen ruhig und fachlich versiert bleiben). U.U. ist es besser für Anwälte, Eltern zu psychologischer Unterstützung zu raten, nicht deswegen, weil die Eltern psychisch krank wären, sondern einfach nur um eine weitere Person zu haben, wo Eltern sich aussprechen können. Doch auch hier müssen Anwälte sehr vorsichtig sein und sich ihrer Verantwortung unbedingt bewusst sein. Es dürfen nur loyale Psychologen zur Unterstützung der Eltern ausgewählt werden.

 

 

 

 

 

Viele Psychologen sind mit Jugendämtern und Gerichten und anderen Hilfseinrichtungen eng vernetzt und auch das wirkt sich eher nachteilig für Eltern und ihre Verfahren aus!

 

Das Verhalten von Eltern hängt zum einen von der eigenen Verfassung ab. Vorbildung, psychische Stabilität, familiäre Unterstützung, Unterstützung von Außen.

Aber nicht zuletzt auch von der Beratung und Vertretung ihrer Anwälte.

 

Anwälte sind heute gut beraten familienrechtliche Verfahren und deren Verlauf kritisch zu sehen und auch kritische Fragen zu stellen.

 

Viele Kollegen sagen, sie möchten keinen Streit mit den Richtern, mit denen sie tagtäglich arbeiten.

 

Das bedeutet nicht unhöflich zu sein. Aber Anwälte sind heute mehr denn je gefordert, den Willen der ihnen anvertrauten Kinder und Eltern zu unterstützen. Wer da nur mitgeht, wird ganz schnell zum Bittsteller, der nichts mehr zu „melden hat“.

 

Es wird regelmäßig Kooperation von Eltern pauschal eingefordert, nicht selten mit handfesten Drohungen. Hier kann man selten bestehen, wenn man nur brav den Forderungen Folge leistet!

 

  • Das Jugendamt

 

Das Jugendamt hat mit Wächteramt, dafür zu sorgen dass Kinder geschützt werden und gleichzeitig, dass Streitigkeiten möglichst vermieden werden und bestehende Familienstrukturen möglichst erhalten bleiben.

 

Die Praxis sieht leider anders aus. Die Sachbearbeiter bei den Jugendämtern sind massiv überfordert (150 Fälle pro Person) sind keine Seltenheit. Hier finden nur die wirklich schwierigen Fälle Beachtung. Es besteht hoher Erfolgsdruck. Jeder Fall muss sofort bearbeitet und sofort gelöst werden. D.h. aus Überforderung werden dann häufig zu zeitnah Lösungen und Interpretationen für Fälle angeboten, die oft so einseitig, wie unpassend sind. Echte Gefahren werden dann oft bagatellisiert, weil zur Aufklärung keine Zeit ist. Schäden für Kinder und Eltern sind daher leider vorprogrammiert.

 

 

Entgegen der Auffassung vieler Eltern sind Jugendämter oft die treibenden Kräfte in den Familienverfahren gegen die Eltern.

 

  • Der/Die Verfahrensbeistand(in) (Anwalt des Kindes)

 

Hier handelt es sich um Psychologen bzw. Anwälte, die die Rechte der Kinder vertreten sollen. Nach einhelliger Erfahrung, richten sich Verfahrensbeistände ausnahmslos an dem aus, was die Jugendämter, Gerichte und Sachverständige für Auffassungen vertreten. Es ist in aller Regel nicht davon auszugehen, dass der / die Verfahrensbeistand/in abweichend von den anderen Verfahrensteilnehmern handelt.

Das ist leider für Eltern und Kinder keine Hilfe, sondern eher eine zusätzliche Belastung.

 

  • Gerichte

 

Gerichte führen die Verfahren, auch sie haben die Aufgabe Verfahren zu deeskalieren, Familien zu unterstützen. Doch die Praxis ist auch hier oft anders. Gerichte haben zu wenig Einblick in Familienstrukturen und psychische Erkrankungen und möglicherweise damit auftretende Verschiebungen in den Machtstrukturen. Auch Gerichte stehen unter massivem Erfolgsdruck. Sie wollen Verfahren zeitnah zu einem erfolgreichen Ende bringen, am liebsten werden Verfahren gesehen, in denen sich Eltern einfach vergleichen. Doch Familien, in denen Gewalt herrscht, oder wo u.U. narzisstisch erkrankte Menschen leben, können solche Ergebnisse einfach schlecht liefern. Gerichte versuchen dann ebenfalls Eltern mit sanfter Gewalt (Drohung Kinder kommen aus der Familie, zur Pflegefamilie, ins Heim etc. sind eher an der Tagesordnung). Leider wird die Istanbul Konvention, die in solchen Krisensituationen helfen könnte, schlicht ignoriert.

 

  • Narzissmus

 

Menschen, die an Narzissmus erkrankt sind, haben selten Krankheitseinsicht.

 

Diese Menschen zeichnen sich in aller Regel nach außen oft sehr erfolgreich und durchsetzungsstark aus.

 

Leider sind erkrankte Narzissten für ihre Familien eine echte Herausforderung.

 

Narzissmus ist keine typisch männliche Erkrankung, sondern tritt bei Männern und Frauen gleichsam aber mit unterschiedlicher Ausprägung zutage.

 

In Gerichtsverfahren zeichnen sich die Personen durch ihre starke Unnachgiebigkeit aus. Diese geht sogar in aller Regel soweit, dass diese offen kundtun, wenn es keine Einigung aus deren Sicht geben kann, dann wäre es besser, dass die Kinder ins Heim kämen (so wird es leider sehr oft ganz offen formuliert).

 

Eigene Probleme werden gerne heruntergespielt. Sie sind das Opfer, der andere Elternteil ist der Täter. Etwas anderes ist in deren Lebenswelt nicht möglich.

 

Da es für die Behörden wesentlich einfacher ist, gehen diese bewusst oder unbewusst gerne auf die vermeintlich plausiblen Argumente des narzisstisch erkrankten Verfahrensteilnehmers und Elternteils ein.

 

Ist das der Fall, so gerät der andere Elternteil zwangsläufig in Schwierigkeiten und auch die gemeinsamen Kinder. Dass ist aber genau der Elternteil, der schon dem narzisstischen Missbrauch unterliegt.

 

Der narzisstische Elternteil empfindet in aller Regel wenig oder gar keine Empathie in Bezug auf den anderen Elternteil und schon gar nicht in Bezug auf das oder die eigene(n) Kind(er).

 

Trennungen werden vom narzisstischen Elternteil als persönliche Beleidigung gesehen. Sie wollen keine Vereinbarungen und keinen Frieden.

 

Hierfür möchte der Narzisst schlicht Rache nehmen.

 

Auch möchte der narzisstische Beteiligte Trennungen nicht akzeptieren. Familienverfahren werden daher oft dazu benutzt Kontakte zu erzwingen (mit ehemaligen Partnern und Kindern), bzw. als wohltuender Kontakt begriffen.

 

Gerichte, die Trennungen der Eltern über Wechselmodelle und ständige Kontakte ebenfalls infrage stellen, unterstützen damit das Ansinnen der narzisstischen Verfahrensbeteiligten. D.h. es sollte auch nicht verwunderlich sein, dass narzisstische Verfahrensbeteiligte daher auch dem Gericht gegenüber immer sehr kooperativ und

bejahend gegenüberstehen.

 

 

 

 

 

 

  • Gutachter

 

Die Gutachter sind meist ausschließlich für Gerichte tätig und von diesen stark abhängig.

 

Sie handeln nach dem Willen der Gerichte, des Jugendamtes und des Verfahrensbeistandes. Aufgabe des Gutachters ist es eigentlich die wissenschaftliche Grundlage für die absehbare Entscheidung des Gerichts zu liefern.

 

Leider erfüllen die Begutachtungen kaum wissenschaftliche Standards. Die für die Gutachten so wichtigen Erhebungen und Untersuchungen werden u.a. nicht in Bild und Ton aufgezeichnet, sondern nur nach Gutdünken zusammengeschrieben.

 

So finden bewusste wie unbewusste Manipulationen Eingang.

 

Auch bei den Gutachtern spielt ein großer Erfolgsdruck eine große Rolle. Wer sich nicht fügt, erhält keinen neuen Auftrag mehr.

 

Fazit:

 

So kann es dazu kommen, dass der nichtnarzisstische Elternteil gegenüber dem anderen narzisstischen Elternteil und gegenüber dem Druck, der auf den Behörden lastet, massiv ins Hintertreffen gelangt und die ihm anvertrauten Kinder nicht mehr vernünftig schützen kann.

 

Das ist in den heutigen Gerichtsverfahren Realität.

 

Es könnten Eltern durch die Istanbul Konvention Schutz finden, der ihnen derzeit versagt bleibt.

 

Der narzisstische Elternteil sieht sich bestätigt und im Recht.

 

Verfahren vor den Familiengerichten dauern dadurch oft unendlich lange und der nicht narzisstische Elternteil hat in dieser Art von Verfahren immer weniger Chancen.

 

Anwälte, die das nicht wissen, führen die Ihnen anvertrauten Eltern in das sichere Verderben.

 

Ausblick: Es ist dringend erforderlich, dass Gerichte, Gutachter und Verfahrensbeistände eine moderne Ausbildung und Ausrüstung erhalten! Der jahrelange Sparkurs in der Justiz zeigt seine Wirkung!

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

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13.09.2024

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