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Narzissmus der Standardfall im Familienrecht

Standardfall Narzissmus in der Familie

 

Es melden sich meist Frauen aber auch Männer, die mit einem narzisstischen Partner gerade in Trennung leben. Meist 2 Kinder, die den KIGA besuchen bzw. gerade zur Schule gehen.

Beide Eltern leben gerade getrennt und haben die gemeinsame elterliche Sorge d.h. keine Entscheidung über die Kinder kann alleine getroffen werden.

Der narzisstische Partner hat sich bis dato nicht für die Kinder interessiert. Der nichtnarzisstische Partner möchte mit der Trennung der Partner plötzlich dass bei ihm die Kinder leben sollen. Das erfolgt auch nicht zuletzt, weil der narzisstische Partner weiß, dass er nicht unerheblichen Unterhalt für Mutter und Kinder zahlen soll.

Plötzlich wendet er sich an das Jugendamt, verleiht seiner Besorgnis Ausdruck, fordert das Wechselmodell bei Gericht ein.

Jugendamt und Gericht befürworten das.

 

Kurzerhand ist die Familie im Chaos. Traumatisierte Kinder müssen plötzlich zwischen 2 Haushalten hin und herziehen möglichst im Wochenrythmus, u.U. über mehrere 100erte Km, egal wie alt sie sind. Richter befürworten das ausdrücklich. Besorgte Eltern, die davon ausgehen, das könnte die kleinen Kinder überlasten oder der Vater würde die Kinder überfordern, haben bei Gericht meist keine dauerhafte Erfolgsaussicht.

 

Der nichtnarzisstische Elternteil kann sich nicht richtig um die Kinder kümmern. Die Kinder werden krank, weil die Umgänge und das Leben mit dem narzisstischen Elternteil schwierig und ungewohnt sind. Meist werden dann noch Großeltern eingeschaltet, die den Kindern eigentlich fremd sind.

 

Der narzisstische Elternteil parkt die Kinder bei sich zuhause oder läßt seine Eltern oder die neuen Partner darauf aufpassen.

Der narzisstische Elternteil verweigert jegliche Zusammenarbeit mit dem nichtnarzisstischen Elternteil.

 

 

 

 

Viele nichtnarzisstische Eltern sind binnen kürzester Zeit völlig erschöpft von dem nicht enden wollenden Chaos, ständigen Schreiben und Forderungen. Für alles wird die Zustimmung des narzisstischen Elternteils gebraucht: Gang zum Arzt, Psychologen, körperliche Untersuchungen bei den Kindern, auch bei Verdacht auf sex. Missbrauch u.a., Ummeldung, Anträge bei Behörden u.a.

Für Eltern und Kinder ist das die reine Qual, der narzisstische Elternteil lebt auf, weil er nun ständigen Kontakt hat und ihn das stüttz.

Die Gerichte und der Gesetzgeber lassen die Familien mit dem Problem völlig alleine.

Narzissmus wird in diesen Verfahren nicht gesehen.

Eine äußerst bedenkliche Entwicklung.

 

Eltern, die in einer solchen Konstellation leben, müssen die Streitigkeiten mit dem Narzissten unbedingt sportlich sehen. Sie müssen sich Hilfe bei Freunden, Eltern und der gesamten Umgebung holen und das Problem jedem sachlich erklären.

Von allem Vorkommnissen und Umgängen werden Aufzeichnungen angefertigt, die jederzeit auch bearbeitet werden können z.B. durch Rechtsanwälte;

Auch psychologische Betreuung von Eltern und Kindern sollte gewährleistet sein;

 

Private Kommunikation mit dem narzisstischen Partner ausschließlich per Mail, kein Whatsapp und nur das Nötigste die Kinder betreffend.

 

Eltern müssen stark sein und dürfen sich nicht provozieren lassen.

Sonst droht der Verlust der Kinder durch Jugendamt und Familiengericht.

Gutachten sollten vermieden werden und auch andere unnötige Auseinandersetzungen.

 

 

 

 

Fazit: Die Gerichte stellen Narzissmus nicht fest, es darf darüber nicht gesprochen werden. Für die Narzissten sind ständig sich wiederholende Rechtsstreite ein ständiges Spiel für die Anerkennung. Für den Rest der Familie einfach nur Folter, die sie meist ertragen müssen, bis die Kinder das 14. Lebensjahr vollendet haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Elisabeth Aleiter

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07.11.2022

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