Namensrecht
Wann können Kinder ihren Namen ändern
Sachverhalt:
Berta Brösel hat in 2. Ehe wieder geheiratet. Sohn Peter liebt den neuen Papa Max Brösel. Er möchte nun nicht mehr Hildebrand heißen, nach seinem leiblichen Vater sondern auch Brösel. Leider ist der leibliche Vater ganz und gar nicht einverstanden.
Rechtliche Beurteilung:
RA Kummer gibt ihnen die folgende Auskunft. Nur ein wirksamer Scheidungsantrag von Max Brösel oder von Berta, der zumindest im Zeitpunkt des Todes von Berta Brösel schon dem jeweiligen Beteiligten Ehepartner hätte zugestellt werden müssen, verhindert ein gesetzliches Erbrecht des jeweiligen überlebenden Ehegatten. Da die Ehepartner sich zwar aus dem Wege gingen und weitgehend ignorierten, aber eben nicht den Weg zum Familiengericht gewählt haben, erbt Max Brösel zu einem Halb (1/4 gesetzliches Erbteil und ¼ Zugewinnausgleich), da kein Ehevertrag da war und seine Kinder erben dann die andere Hälfte.
Fazit: Eine u.U. faktisch gescheiterte Ehe, führt noch nicht automatisch zum Verlust des Ehegattenerbrechtes!
Wichtig!!!!!!!
Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.
Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit.
Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.
Elisabeth Aleiter
Rechtsanwältin
Schubertstraße 6
80336 München
Tel.:089/29161423
Fax:089/29161437
Mail: info@kanzlei-aleiter.de
08.08.2023