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Namensrecht der Kinder

Wann können Kinder ihren Namen ändern

 

Sachverhalt:

 

Berta Brösel jetzt mit Nachnamen Hagedorn hat in 2. Ehe wieder geheiratet. Sohn Peter (7 Jahre) liebt den neuen Papa Max Hagedorn. Er möchte nun nicht mehr Brösel heißen, nach seinem leiblichen Vater sondern auch Hagedorn heißen, wie auch seine Mutter. Die junge Familie fürchtet gerade für Peter, der gerade zur Schule geht Schwierigkeiten und möchte, dass Peter auch Hagedorn und nicht mehr Brösel heißt. Leider ist der leibliche Vater Brösel ganz und gar nicht einverstanden.

 

Rechtliche Beurteilung:

§ 1618 BGB

Grundsätzlich kann eine Namensänderung des Kindes vorgenommen werden, ohne dass eine Gefährdung des Kindeswohls im Raum stehen muss.

 

Ist das Kind 5 Jahre und älter muss es zustimmen.

 

Ist wie hier der leibliche Kindesvater nicht einverstanden kann nicht einfach angeführt werden, dass ein einheitlicher Name sinnvoller ist. Es müssen vielmehr alle Interessen sehr genau abgewägt werden;

Es kann aufgeführt werden, dass die Namensdiffernz schwerwiegende Probleme für das Kind erbringen kann.

 

Es kann aber auch sein, dass eine mildere Methode additive Einbenennung auch erwogen werden muss, bevor man einen Namensänderung des Kindes einfach durchführt.

 

 

 

 

 

 

Fazit: Es werden neue Familienformen gefördert, dem muss auch das Namensrecht nachfolgen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Elisabeth Aleiter

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10.08.2023

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