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Mietfreies Wohnen im Kindesunterhalt

Das mietfreie Wohnen spielt beim Kindesunterhalt keine Rolle

 

Mietfreies Wohnen wird auch nicht anteilig dem Kindesunterhalt zugerechnet

 

Wird im Rahmen einer Unterhaltsberechnung die Frage des mietfreien Wohnens auch als Einkommensposition erfasst, die ihn Form der verkehrsüblichen Miete dem Unterhaltsschuldner zugerechnet wird. Ist der Unterhaltsschuldner Schuldner von Kindesunterhalt ist das nicht der Fall.

 

 

Fazit: Das mietfreie Wohnen wirkt sich nicht betragsmäßig auf den Kindesunterhalt aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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20.08.2022

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