Mietfreies Wohnen im Kindesunterhalt
Das mietfreie Wohnen spielt beim Kindesunterhalt keine Rolle
Mietfreies Wohnen wird auch nicht anteilig dem Kindesunterhalt zugerechnet
Wird im Rahmen einer Unterhaltsberechnung die Frage des mietfreien Wohnens auch als Einkommensposition erfasst, die ihn Form der verkehrsüblichen Miete dem Unterhaltsschuldner zugerechnet wird. Ist der Unterhaltsschuldner Schuldner von Kindesunterhalt ist das nicht der Fall.
Fazit: Das mietfreie Wohnen wirkt sich nicht betragsmäßig auf den Kindesunterhalt aus.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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20.08.2022