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Maßnahmen zur Klärung von sexuellem Missbrauch von Kindern

Maßnahmen zur Klärung des sexuellen Missbrauchs an einem Kind gehen vor!

 

Weitere Anhörungen und Gespräche mit dem Kind mit nicht dazu ausgebildeten Personen haben bis dahin zu unterbleiben!

 

Sachverhalt:

 

Die Eltern Brösel befinden sich im Sorgerechtsstreit. Die Kindesmutter Brösel hat erdrückende Beweise vorgetragen, nachdem die Tochter Mandy 7 Jahre alt vom Vater missbraucht worden sein soll.

 

Das Familiengericht setzt das Verfahren aus, leitet die Familienakte den Strafverfolgungsbehörden zu. Von da an ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nach Wochen wird ein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, der Ausgang ist ungewiss.

 

Die Kindesmutter möchte Tochter Mandy jetzt sofort einem Psychologen vorstellen.

 

Dies wird vom Familiengericht unverzüglich untersagt mit der Begründung, bevor Mandy nicht von einem Gerichtssachverständigen untersucht wird und der Missbrauch aufgeklärt ist, darf Mandy über dieses Thema mit niemandem sprechen, da sonst die Erkenntnisse u.U. verloren gehen könnten.

 

Die Kindesmutter fühlt sich in ihren Rechten zu Unrecht eingeschränkt und wendet sich an Rechtsanwalt Kummer.

 

Rechtliche Überlegungen:

 

Rechtsanwalt Kummer rät hier der Mutter ab, von weiteren Maßnahmen, weil die Kindesmutter sonst auch eine Einschränkung ihrer Sorge riskieren könnte und auch Schäden für Tochter Mandy! Darin hat er leider recht. Für die engagierte Kindesmutter droht der Sorgerechtsentzug!

 

Leider werden die Verfahren heute oft weit hinter den tatsächlichen Möglichkeiten der Familienbehörden und der Strafverfolgungsbehörden geführt. Die Familienbehörden könnten selbst unverzüglich ein aussagepsychologisches Gutachten durchführen lassen und sofort in diesem Rahmen einen Ermittlungsrichter hinzuziehen. Das Kind kann dann in einem Termin

 

von dem/der Gutachter/in und beweissicher vor dem Ermittlungsrichter aussagen und das schon im Rahmen des Familienverfahrens unter Einschaltung der Ermittlungsbehörden. So kann zeitnah optimal und beweissicher sofort festgestellt werden, ob und was Mandy zu sagen hat und kann anschließend einem Psychologen zur Betreuung zugeführt werden, wenn die Tatsachen des Strafverfahrens geklärt wären.

 

Doch die Staatsanwaltschaften, Ermittlungsrichter und Familiengerichte weigern sich vehement, diese Wege zu gehen, obwohl diese Möglichkeiten schon vor 20 Jahren geschaffen wurden. Ältere Kollegen und Kolleginnen aus der Rechtsanwaltschaft fordern dies, doch die Behörden verweigern sich, mit dem Argument, das sei nicht üblich……..

 

So werden Beweise oft verbummelt, Kinder können sich nicht mehr erinnern, Familienverfahren und Strafverfahren versanden oft.

 

Keine sehr gute Entwicklung.

 

Fazit:

 

Für Familien, die aus Eltern, Großeltern und Kindern bestehen, ist es normalerweise nicht einfach zu verstehen, warum Konflikte vor Gericht entstehen und wie die Konflikte dort verstanden und bearbeitet werden.

 

Die Familie befindet sich vor Gericht jenseits der Privatsphäre und im Brennpunkt einer für sie völlig neuen Entwicklung!

 

 

In diesem Fall brauchen die Eltern aber eine kompetente Rechtsberatung. Die interessierten Lesen können sich gerne in einer kostenfreien Erstberatung beraten lassen (Kanzlei Aleiter, München: 089/29161423)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit. Es gibt immer die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung (089/29161423)!

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

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17.03.2025

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