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Krankheit des Arbeitnehmers

Krankheit des Arbeitnehmers

Was ist im Krankheitsfalle des Arbeitnehmers zu beachten?

 

  • Der Arbeitnehmer muss sich unverzüglich beim Arbeitgeber krank melden. Dies hat per Telefon oder Mail zu erfolgen. Ist eine längere Krankheit  zu befürchten, also mehr als 3 Kalendertage, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Dann sind die Voraussetzungen für das Eingreifen des Entgeltfortzahlungsgesetzes gewahrt.

 

  • Der Arbeitnehmer sollte Erkrankungen vorbeugen. Ist der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Arbeitnehmer klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten bleiben kann.

 

  • Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass ein Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt im Krankheitsfall. Das Arbeitsverhältnis kann gestört werden, wenn der Arbeitnehmer für sehr lange Zeit ausfällt oder in regelmäßigen Abständen immer wieder häufig erkrankt. Auch das Kündigungsschutzgesetz schützt nicht vor einer Kündigung während einer Krankheit. Allerdings müssen Arbeitgeber, die Kündigungen nach Kündigungsschutzgesetz durchführen wollen, zunächst umfassende Eingliederungsversuche des Arbeitnehmers nachweisen können. Ein sehr umfangreiches Unterfangen.

 

  • Die zentralen Regelungen sind die Regelungen zum Entgeltfortzahlungsgesetz. Hier sind die Rechte der Arbeitnehmer geregelt, insbesondere das Recht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Der Arbeitnehmer erhält im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung d.h. Geld trotz Abwesenheit: wenn er erkrankt ist und das nachgewiesen hat (Attest) und er infolgedessen arbeitsunfähig ist, die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit nicht erbringen kann (starke Erkältung AN soll im Bett bleiben) da er die Arbeit am Arbeitsplatz im Sitzen oder Stehen erbringen soll. Ebenso hat der Arbeitnehmer an dieser Erkrankung keine Schuld. Ebenso ist die Erkrankung nicht eine Folge von gefährlichen Sportarten oder Ähnlichem. Die Entgeltfortzahlung erfolgt innerhalb von 6 Wochen Krankheitszeit.

 

  • Gibt es eine Erkrankung und kommt eine weitere Erkrankung hinzu, gibt es nicht mehr als insgesamt 6 Wochen Entgeltfortzahlung: Zur Grunderkrankung kommt während der 6 Wochen ein weiteres Leiden. Es wird ein Grundübel diagnostiziert Depression, aufgrund derer es innerhalb einer Zeit von weniger als 12 Monaten mehrere Krankheiten mit der Ursache Depression gibt, gibt es nur einmal 6 Wochen Entgeltfortzahlung.
  • Die Entgeltzahlung beträgt das übliche Gehalt, den Lohn. Nicht hinzugerechnet werden können Überstunden.

 

Fazit:  

Der Arbeitnehmer ist bei Krankheit zwar umfassend geschützt.

 

Er muss sich allerdings darum kümmern, dass er seine Krankheit sofort anzeigt.

 

Ein Arbeitnehmer sollte kritisch prüfen, ob er sich wirklich krank fühlt und krankheitsbedingt zu Hause bleiben muss.

 

Ebenso sollte Ein Fernbleiben der Arbeit wegen Krankheit nicht mehr als 6 Wochen betragen.

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

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Elisabeth Aleiter

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08.03.2019

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