Rechtsberatung

Montag bis Freitag:
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Socialmedia

Twitter: @kanzlei_aleiter

 

Kontakt

Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
80336 München

Anfahrtsbeschreibung

 

Telefon: 089 / 29 16 14 23

Fax: 089 / 29 16 14 37

elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de

 

Visitenkarte

Kindesanhörung im Familienverfahren

Die Praxis der Kindesanhörungen in den Familienverfahren

 

Anhörung einer 7jährigen zum Thema Pflegegeld

 

 

Aktuelle Fassung des Gesetzestextes aus dem FamFG:

§ 159
Persönliche Anhörung des Kindes

(1) Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen.

(2) 1Von der persönlichen Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nach Absatz 1 kann das Gericht nur absehen, wenn

 

1.

ein schwerwiegender Grund dafür vorliegt,

 

2.

das Kind offensichtlich nicht in der Lage ist, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun,

 

3.

die Neigungen, Bindungen und der Wille des Kindes für die Entscheidung nicht von Bedeutung sind und eine persönliche Anhörung auch nicht aus anderen Gründen angezeigt ist oder

 

4.

das Verfahren ausschließlich das Vermögen des Kindes betrifft und eine persönliche Anhörung nach der Art der Angelegenheit nicht angezeigt ist.

2Satz 1 Nummer 3 ist in Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Person des Kindes betreffen, nicht anzuwenden. 3Das Gericht hat sich in diesen Verfahren einen persönlichen Eindruck von dem Kind auch dann zu verschaffen, wenn das Kind offensichtlich nicht in der Lage ist, seine Neigungen und seinen Willen kundzutun.

(3) 1Sieht das Gericht davon ab, das Kind persönlich anzuhören oder sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen, ist dies in der Endentscheidung zu begründen. 2Unterbleibt eine Anhörung oder die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen.

(4) 1Das Kind soll über den Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in einer geeigneten und seinem Alter entsprechenden Weise informiert werden, soweit nicht Nachteile für seine Entwicklung, Erziehung oder Gesundheit zu befürchten sind. 2Ihm ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. 3Hat das Gericht dem Kind nach § 158 einen Verfahrensbeistand bestellt, soll die persönliche Anhörung und die Verschaffung eines persönlichen Eindrucks in dessen Anwesenheit stattfinden. 4Im Übrigen steht die Gestaltung der persönlichen Anhörung im Ermessen des Gerichts.

 

 

Sachverhalt:

 

Petra Brösel ist 7 Jahre alt, die Eltern Marie Brösel und Jochen Brösel leben getrennt. Die Eltern sind seit Jahren geschieden. Petra lebt bei der Mutter, es gibt kein Wechselmodell zwischen den Eltern. Die Eltern streiten immer wieder, erst im Rahmen der Scheidung, dann geht es um Unterhalt etc. Die Kindesmutter bekommt für ihre Tochter ein kleines Pflegegeld. Da der Vater auch meint, während der Umgänge etwas beizutragen, möchte auch er einen Anteil, zumindest einen symbolischen Anteil an diesem Pflegegeld.

Die Kindesmutter lehnt dies ab. Der Vater stellt einen Antrag zu Gericht.

 

Das Gericht ist der Ansicht auch hierzu das gemeinsame Kind anhören zu müssen.

 

So werden die Eltern aufgefordert, zum Termin ihre Tochter mitzubringen und kurz vor dem Sitzungssaal zu warten.

 

Später erzählt Petra ihrer Mutter, dass sie vom Richter gefragt wurde, ob der Papa sie auch während der Umgänge pflegen würde und ob sie möchte, dass der Papa auch Pflegegeld bekomme (das hat die Unterfertigende selbst so erlebt).

 

Im ersten Termin, lässt das Gericht die Beteiligten erst einmal ausführen.

 

Die Kindesmutter wendet sich an Rechtsanwalt Kummer und fragt, ob der Aufwand und der seelische Stress für das Kind das rechtfertigen würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Überlegungen:

 

Die Kindesanhörungen können manchmal eine Klärung des Falles herbeiführen.

 

Doch viele der Fragestellungen werden von Richtern so gestellt, dass sie die Kinder gar nicht verstehen können. Auch haben Eltern selbstverständlich die Neigung, die Kinder zu präparieren. So hätte z.B. dem Gericht auffallen müssen, dass Petra sofort wusste um was es ging und bedauernd sagte, dass es ihr leid täte, dass der Papa da leer ausgehen müsste.

 

Was versteht ein so kleines Kind von solchen Fragen?

 

Manchmal drängt sich der Verdacht auf, die Kindesanhörungen sind ein wenig dazu da, Eltern zu disziplinieren. Wer Anträge stellt, muss auch damit rechnen, dass die Kinder angehört werden. Jedes Kind, auch Babys kommen zu Gericht.

 

 

 

 

 

Fazit:

 

Für Familien, die aus Eltern, Großeltern und Kindern bestehen, ist es normalerweise nicht einfach zu verstehen, warum Konflikte vor Gericht entstehen und wie die Konflikte dort verstanden und bearbeitet werden.

 

Die Familie befindet sich vor Gericht jenseits der Privatsphäre und im Brennpunkt einer für sie völlig neuen Entwicklung!

 

 

In diesem Fall brauchen die Eltern aber eine kompetente Rechtsberatung. Die interessierten Lesen können sich gerne in einer kostenfreien Erstberatung beraten lassen (Kanzlei Aleiter, München: 089/29161423)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit. Es gibt immer die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung (089/29161423)!

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

Schubertstraße 6

80336 München

Tel.:089/29161423

Fax:089/29161437

Mail: info@kanzlei-aleiter.de

www.kanzlei-aleiter.de

08.02.2025

Zurück zur vorherigen Seite - Rechtstipps Übersicht

Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich beraten!

Telefonisch unter 089 / 29 16 14 23 oder verwenden Sie das Kontaktformular.






Bitte addieren Sie 1 und 7.

Fehler mit * sind Pflichtfelder.