Rechtsberatung

Montag bis Freitag:
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Socialmedia

Twitter: @kanzlei_aleiter

 

Kontakt

Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
80336 München

Anfahrtsbeschreibung

 

Telefon: 089 / 29 16 14 23

Fax: 089 / 29 16 14 37

elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de

 

Visitenkarte

Kann ein Lügendetektor sexuellen Missbrauch aufklären?

Kinder Opfer von Missbrauch ja oder nein?

 

 

Das soll ein Lügendetektor klären?

 

 

Sachverhalt: Hildegard Brösel und Max Brösel sind seit 4 Jahren geschieden. Sie haben 2 Kinder Max 7 und Maria 5 Jahre. Beide Eltern haben die gemeinsame Sorge. Die Kindesmutter ist sehr bemüht, dass die Kinder regelmäßig ihren Papa sehen. Doch wenn diese von den Umgängen zurückkommen, dann sind sie verdreckt, aufgewühlt und unglücklich.

 

Die Kindesmutter spricht mit Marie, die besonders leidet und immer wieder davon spricht, dass sie der Papa komisch anfasst. Er badet sie oft und fasst sie auch laut ihrem Bericht im Intimbereich an.

 

Für Eltern ist ein Verdacht eines sexuellen Missbrauchs durch den anderen Elternteil ein sehr großes Problem.

 

Eigentlich kann auch ein Familiengericht dieses Problem gut lösen.

 

Auch Familiengerichte haben die Möglichkeit über ein Aussagepsychologisches Gutachten solche Fragestellungen zu klären und dann bei Bedarf dann die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

 

Die Mutter beauftragt Rechtsanwalt Kummer und ein Sorgerechtsantrag wird mit diesem Thema beantragt.

 

Der Vorschlag des Gerichts, der hier gemacht wird, verwundert die Mutter wie auch die Rechtsvertretung.

 

Es wird kein Gutachten vorgeschlagen, sondern ein Lügendetektor- Test.

 

Rechtsanwalt Kummer weist diesen Vorschlag zu Recht zurück. Es bestehen keine gesicherten Erfahrungswerte in Deutschland für diese Tests und für Strafverfahren werden sie in jedem Fall zurückgewiesen.

 

Amerikanische Kollegen haben in ihrem Rechtssystem sehr zwiespältige Erfahrungen gesammelt.

 

Doch auch bei aussgepsychologischen Gutachten, wie in Deutschland für einen solchen Fall üblich, ist erhebliche Vorsicht geboten.

 

Eltern brauchen erfahrene und gute Gutachter, die sich auch an der neuesten Rechtsprechung zu den formalen Voraussetzungen dieser Gutachten orientieren!

 

 

 

 

 

 

 

Fazit: Eltern erleben viele Wechselbäder in diesen Verfahren und die Gerichte haben auch immer wieder neue Ideen nur die Ergebnisse sind selten wirklich sinnvoll oder gar von Hause aus vielversprechend

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit. Es gibt immer die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung (089/29161423)!

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

Schubertstraße 6

80336 München

Tel.:089/29161423

Fax:089/29161437

Mail: info@kanzlei-aleiter.de

www.kanzlei-aleiter.de

19.04.2026

Zurück zur vorherigen Seite - Rechtstipps Übersicht

Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich beraten!

Telefonisch unter 089 / 29 16 14 23 oder verwenden Sie das Kontaktformular.






Bitte rechnen Sie 7 plus 1.

Fehler mit * sind Pflichtfelder.