Rechtsberatung

Montag bis Freitag:
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Socialmedia

Twitter: @kanzlei_aleiter

 

Kontakt

Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
80336 München

Anfahrtsbeschreibung

 

Telefon: 089 / 29 16 14 23

Fax: 089 / 29 16 14 37

elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de

 

Visitenkarte

Inobhutnahme der Kinder aus ihrer Herkunftsfamilie

In 2022 wurden 47.400 Kinder durch die Jugendämter in Deutschland aus Familien entnommen und in Pflegefamilien oder Heime gegeben.

 

In 2020 waren es noch 40.900 Kinder.

In 2021 waren es 40.200 Kinder

In 2019 waren es 44.600 Kinder

 

Das sind jedes Jahr erschreckend hohe Zahlen laut der offiziellen Statistiken

 

.

 

Als häufigster Grund wird Überforderung von Eltern angegeben.

 

Leider wird in diesen Fällen, wie die Unterfertigende es ebenfalls beobachtet, kaum beachtet, dass die Eltern mit ihren Kindern die einschränkende Corona-Zeit überstehen mussten. Auf die Einschränkungen reagieren Kinder heute noch mit Rückzug (Depression). Doch das wird heute den Eltern angelastet. Ähnlich beim Schulversagen oder sonstigen auffälligen Verhaltensweisen (Anpassungsstörungen, Rückzugsverhalten, Medienverhalten).

 

Oft ist es aber auch so, dass Eltern schon im Vorfeld sehr lange durch Jugendamt und Hilfseinrichtungen versorgt werden und auch hierdurch u.U. schon massiven Einschränkungen durch das Jugendamt für die Kinder erfahren haben. Doch auch dies wird dann den Eltern vor einer Herausnahme der Kinder als ihre Schuld angelastet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit: Zunächst einmal sollte man davon ausgehen, dass auf das Wohl der Kinder geachtet wird und sie in eine bessere Umgebung kommen, wenn die Familie versagt.

 

Doch das ist leider oft nur Theorie. Vielmehr ist es so, dass derzeit Kinder oft zu schnell aus ihren gewohnten Lebensumständen in ihren Familien entnommen werden. Die Schäden sind oft leider nur schwer absehbar. Kinder erleiden einen massiven Vertrauensverlust und den Hang zu Depressionen. Die Fähigkeit sich fortzuentwickeln, stagniert. Eltern, die so etwas erleiden reagieren mit Herzbeschwerden, Herzschäden und / oder der Cesarenkrankheit Epilepsie.

 

Kinder in Einrichtungen, also Heimen erleiden dort: Sexuelle Gewalt, Vernachlässigung, schlechte Ernährung (Wurmbefall ist die Regel), schlechte ärztliche Versorgung. Oft müssen die Herkunftseltern trotzdem sie ihre Kinder verloren haben, für eine ärztliche Versorgung ihrer Kinder während des Heimaufenthaltes selbst sorgen!

 

Kinder, die später wieder zu ihren Herkunfts- Eltern zurückkommen leiden unter unheilbaren Dauererkrankungen:

 

  • Herzschäden
  • Zuckererkrankungen
  • Angstattacken
  • Alpträume
  • Psychosen
  • Hang zur Drogensucht
  • Narzissmus u.a.
  • Bipolare Störungen
  • Kaufsucht/gef. Konsumverhalten
  • Mediensucht
  • Schulversagen, Berufsversagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit.

 

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

Schubertstraße 6

80336 München

Tel.:089/29161423

Fax:089/29161437

Mail: info@kanzlei-aleiter.de

www.kanzlei-aleiter.de

17.06.2024

Zurück zur vorherigen Seite - Rechtstipps Übersicht

Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich beraten!

Telefonisch unter 089 / 29 16 14 23 oder verwenden Sie das Kontaktformular.






Bitte rechnen Sie 1 plus 5.

Fehler mit * sind Pflichtfelder.