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Hilft der Wegzug aus Deutschland, um Erbschaftssteuer zu sparen?

Erbrecht

Hilft der Wegzug aus Deutschland, z.B. in die Schweiz, um Steuern zu ersparen?

 

Sachverhalt:

Brösel ist reicher Privatmann und hat umfangreiches deutsches und internationales Vermögen. Er möchte gerne die Erbschaftssteuer für seine Erben ersparen.

Brösel zieht endgültig in die Schweiz und geht davon aus, dass seine Erben, die immer noch in Deutschland leben, in seinem Todesfall keine deutsche Erbschaftssteuer mehr leisten müssen.

Alternative: Auch die Erben des Brösel wandern auf Dauer in die Schweiz aus.

Alternative 2: Brösel ist Unternehmer

Im ersten Fall, ist zwar der Erblasser bzw. Schenker im Ausland ansässig, aber seine Erben leben immer noch in Deutschland und sind daher unbeschränkt erbschaftssteuerpflichtig. Sie müssen selbstverständlich deutsche Erbschaftssteuern leisten.

Alternative: Im zweiten Fall ist die Beantwortung der Frage zu differenzieren: Die deutsche Erbschaftssteuerpflicht entfällt zwar, wenn Bürger das Land verlassen aber nicht sofort. Die Bürger müssen erst einen Fünfjahreszeitraum abwarten, nachdem die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht erst erlischt. Bis dahin kann sogar unbeschränkte Steuerpflicht nach deutschem Recht andauern.

Vermögen im deutschen Inland bleibt dagegen immer der deutschen Steuer unterworfen.

Alternative 2: Werden in Deutschland Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften vererbt oder verschenkt, so werden diese unternehmerischen Beteiligungen entweder völlig von der Steuer verschont oder nur zu insgesamt 15 % des gemeinen Wertes der deutschen Erbschaftssteuer unterworfen (§§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28a ErbStG).

Die steuerlichen Begünstigungen hängen auch nicht davon ab, ob der Erblasser im Inn-oder im Ausland lebt. Auch wenn der Erblasser im Ausland lebt, können die Begünstigungen eintreten.

 

Fazit:  

Insolvenz ist eine sehr schwierige Angelegenheit. Für Firmen stellt es oftmals ein schwieriges Unterfangen dar, diese überhaupt festzustellen.

 

Oftmals genügt nicht erst die einfache Zahlungsunfähigkeit, die Insolvenz liegt oft schon viel früher bei Überschuldung vor.

 

Insolvenz darf aber keinesfalls von Behörden quasi als Strafe verordnet werden.

 

Das neue Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung macht aber genau das. Eine typische EU-Regelung.

 

Leider sehen auch andere Regelungen z.B. das Zahlungsverbot der ZPO ähnlich vernichtende Folgen für betroffene Firmen vor.

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Es werden bewusst Einzelfälle gewählt.

 

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Elisabeth Aleiter

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19.06.2019

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