Rechtsberatung

Montag bis Freitag:
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Socialmedia

Twitter: @kanzlei_aleiter

 

Kontakt

Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
80336 München

Anfahrtsbeschreibung

 

Telefon: 089 / 29 16 14 23

Fax: 089 / 29 16 14 37

elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de

 

Visitenkarte

Gewährter Nießbrauch hemmt Verjährung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Der Nießbrauch hemmt beim Pflichtteilsergänzungsanspruch die Verjährung!!!

 

Sachverhalt: Vater übergibt sein Haus seinen Kindern K 1 und K 2. Er schenkt ihnen das Haus. Er hat sich ein Nießbrauchsrecht an seinem Haus einräumen lassen.

Die Verjährungsfrist für die Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüche beginnt erst beim Tod des Erblassers zu laufen. Die Schenkung wird beim Pflichtteilsergänzungsanspruch so behandelt, als sei sie erst ein Jahr vor dem Erbfall erfolgt.

 

K 3 kann also einen Pflichtteilsergänzungsanspruch des vollen Niederstwerts erheben

 

Fazit: Einräumung des Nießbrauches für den Schenker, sichert die Verjährung von Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüchen d.h. es wird die Verjährung auf den Zeitpunkt des Todes zurückgedrängt.

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Sollten Sie Interesse haben an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich jederzeit.

 

 

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, sind wir für einen Hinweis immer dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

Schubertstraße 6

80336 München

Tel.:089/29161423

Fax:089/29161437

Mail: info@kanzlei-aleiter.de

www.kanzlei-aleiter.de

19.02.2022

Zurück zur vorherigen Seite - Rechtstipps Übersicht

Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich beraten!

Telefonisch unter 089 / 29 16 14 23 oder verwenden Sie das Kontaktformular.






Bitte addieren Sie 9 und 2.

Fehler mit * sind Pflichtfelder.