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Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
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Gericht mit fester Rechtsauffassung

Achtung Arbeitgeber!!! Ordnungsgeld vor dem Arbeitsgericht möglich!!!

 

 

Sachverhalt:

 

  • Wird ein Prozess vor dem Arbeitsgericht geführt, erfolgt eine Ladung zu einem Gerichtstermin.
  • Die Parteien werden persönlich geladen d.h. sie müssen zu dem angegebenen Datum und Uhrzeit im Arbeitsgericht erscheinen;
  • wird als Partei eine juristische Person geladen so trifft die Pflicht zum Erscheinen die gesamte juristische Person. Erscheint diese nicht in der Hauptverhandlung über ihre Vertreter, so erhält diese ein Ordnungsgeld.
  • Da meist verschiedene Vertreter eines solchen juristischen Person existieren, genügt es aber, wenn einer der Vertreter der juristischen Person diesen Termin wahrnimmt;

 

Fazit:

Die Unterscheidung zwischen Firma, juristischer Person und wer diese als natürliche Person vertreten kann, fällt oftmals in der Praxis gar nicht so leicht.

 

Wichtig!!!!!!!

 

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

 

Es werden bewusst Einzelfälle gewählt.

 

Sollten Sie Interesse an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich gerne jederzeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Elisabeth Aleiter

Rechtsanwältin

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06.12.2019

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