Frau König aus München sucht ihre Mutter
Sachverhalt:
Frau Christine König und ihr Bruder betreuen zunächst die seit 2013 erkrankte und hochbetagte Mutter. Als Streit zwischen den Geschwistern entsteht (es geht um Geld aber keiner der Geschwister hat sich bezüglich des Vermögens der Mutter etwas zu Schulden kommen lassen) und Frau König unterstellt wurde, sie habe angeblich ihrer Mutter krankheitsfördernde Augentropfen verabreicht, wurde den Geschwistern nach einem Richterwechsel durch die Richterin am Amtsgericht München Kikut die Betreuung für die Mutter entzogen. So begann der Leidensweg der Familie König.
Seither kämpft Frau König darum, ihre Mutter möglichst umfassend pflegen und sehen zu können. Frau König ist selbst Pflegefachkraft. Sie hat im Gegensatz zu ihrem Bruder ein sehr enges Verhältnis zur Mutter und möchte diese möglichst täglich sehen (soweit es der Beruf zulässt). Die Hauptsorge der Frau König ist, was sie aus eigener Erfahrung weiß, dass in den Pflegeheimen die Grundpflege d.h. Unterstützung beim Essen und Trinken, engmaschiges Windelwechseln, Gabe von Medikamenten, Hautpflege, Waschen, tägliches Zähneputzen und Gabe von Augentropfen kaum gewährleistet ist. Die Pflegekräfte sind in der Tages-und Nachtpflege zu wenige. Diese sind meist mit den nötigsten Handreichungen beschäftigt (Dekubituspflege, die durch dauernde Mangelpflege an der Tagesordnung sind, Gabe von Magensondennahrung u.a.). Jeder Angehörige kann beobachten in welchem Zustand sein pflegebedürftiger Angehöriger von einer Kurzzeitpflege zurückkommt, wenn er ihn sonst verantwortungsvoll zuhause pflegt.
Den einzigen Vorwurf, den man Frau König machen kann ist, dass sie wenig diplomatisch ist. Sie äußerte immer wieder vehement gegenüber dem Betreuer (früher RA Rößner aus Dachau) derzeit Frau RAin Zöller aus München /Rablstraße und der jeweiligen Einrichtung in der die Mutter untergebracht wurde, dass sie ihre Mutter ungepflegt vorgefunden habe (dreckige Windeln, verkotet, nicht geschnittene Nägel, keine Trochantahosen, eine geputzten Zähne, keine Augentropfen bei erheblicher Erblindungsgefahr). In der vorletzten Einrichtung in München wurde die Mutter mit einer erheblichen Zahnlücke aus der 4 Zähne einfach herausgebrochen waren, angetroffen. Eine zahnärztliche Versorgung hat bis heute unseres wissens nach nicht stattgefunden, zumindest was uns bis dato bekannt ist.
Wenn sich Frau König bei der zuständigen Betreuern beschwert hat, wurden die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Einrichtungen wiesen diese ebenfalls zurück. Genügte das nicht, so erteilten die Einrichtungen jeweils Hausverbot. Zunächst versuchte sich Frau König dann mit den Einrichtungen wieder auf ein Besuchsrecht zu verständigen. Das wurde immer häufiger von den Einrichtungen gestört, weil man Frau König schließlich nur noch als störend sah. Gegen die berechtigten Vorwürfe sagte man aber nichts.
Anträge der Frau König im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Hausverbote waren nicht von Erfolg gekrönt. Zwar erwirkte Frau König in einem Fall sogar einen sehr umfangreichen Vergleich mit Einrichtung und Betreuer. Diese Vereinbarung wurde aber sofort von der Einrichtung weiter unterlaufen und gestört, so dass Frau König wieder faktisch keine Besuchsmöglichkeit hatte.
Als Frau König dazu überging Klagen gegen die Hausverbote und die Einrichtungen zu formulieren, kam Bewegung in die Angelegenheit. Die Einrichtungen gingen sofort dazu über, der Mutter zu kündigen und die Betreuer brachten die Mutter in ein anderes Heim. Über den Aufenthalt wurde gegenüber Frau König keine Auskunft mehr gegeben.
Fand Frau König ihre Mutter dann wieder in dem neuen Heim wurde sehr zeitnah entweder der Besuch ganz verhindert, eingeschränkt oder mit einem Hausverbot versehen. Wenn Frau König klagt, kündigt die Einrichtung und der Betreuer wechselt die Einrichtung.
Nun hat der Fall seine sehr bedauerliche und dramatische Wendung erhalten. Die Betreuerin Frau RAin Zöller aus München verweigert jegliche Auskunft wo die Mutter von Frau König sich derzeit befindet und das kann nun so bis zum Tod der Mutter andauern. Frau König kämpft nun verzweifelt darum, ihre Mutter zu finden. Der Aufenthalt ist offiziell unbekannt. Bisher konnte der Aufenthalt ermittelt werden.
Das Betreuungsgericht München hält diese Vorgehensweise für rechtens. Frau König wurde durch das Betreuungsgericht und auch die Betreuerin schon insoweit mitgeteilt, als man ihr eine Zwangsbetreuung angedeihen lassen werde, wenn sie nicht aufhören würde alle Welt anzurufen und nach ihrer Mutter zu suchen. Tatsache ist, dass man im Juli 2016 versuchte Frau König unter Betreuung zu stellen. Das konnte durch ein Privatgutachten bis dato verhindert werden.
Frau König ist völlig verzweifelt. Sie hat im Juni 2017 bereits einen abendfüllenden Auftritt bei Kontrovers. Weiterhin hat sie am 9.10.17 die TZ in München um Mithilfe gebeten (Titelbericht, Seite 3). Weitere Presseorgane werden folgen und begleiten Frau König bei ihrer Suche nach der Mutter. Aktuell hatte sie einen Auftritt bei Sat 1 Frühstücksfernsehen. Weitere Auftritte werden folgen. Frau König wird nicht aufgeben, darum zu kämpfen, sich um ihre Mutter zu kümmern.
Rechtliche Ausführung:
Die Rechtlichen Hintergründe eines solchen Falles sind vielschichtig und problematisch und sollten für die gesamte Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Alle Bürger, die sich im Alter zwischen 50 und 80 bewegen, stehen in oder vor der so genannten Pflegefalle.
Die Pflegefalle bedeutet, dass ein alter Mensch der entweder körperlich und oder geistig so erkrankt ist und keinen eigenen Willen mehr bilden kann, von Staat, Betreuern und Einrichtungen bevormundet und entrechtet wird. Das bedeutet im schlimmsten Fall Vermögensenteignung und qualvolle Mangelpflege bis zum Tod ohne jegliche Einwirkungsmöglichkeit der Angehörigen.
Es wird dann, wenn keine Verwandten oder Freunde da sind, die sich um die Belange dieses Menschen kümmern, ein gesetzlicher Betreuer (meist Rechtsanwalt mit vielen solchen Fällen) eingesetzt. Dieser ordnet meist eine Unterbringung in einem Heim an.
Betreuer vertrauen den Heimorganisationen d.h. sie fragen nicht nach (kein Interesse, sind nur Fälle). Sie dürfen das auch, außer es werden Pflegemängel angeprangert.
Die Heime gewährleisten in aller Regel aber kaum Grundpflege. Pflegemängel sind vorprogrammiert. Laut der Weltgesundheitsorganisation überleben pflegedürftige Menschen ohne Angehörige in Heimen ca. 1-2 Jahre!
Wenn alte Menschen diesem Szenario entgehen wollen, wird ihnen geraten, dass sie doch einen Vordruck einer Betreuungs-und Patientenverfügung ausfüllen sollen (im Schreibwarenhandel) erhältlich, damit würde diese Problematik verhindert.
Das ist schlichtweg falsch. Einen Gang zum Rechtsanwalt und Notar sollte man keinesfalls ersparen.
Hier geht es schlicht um die Freiheit und die ist unbezahlbar.
Eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wie das so schön heißt (hier wird einer bestimmten Vertrauensperson Vollmacht über das gesamte Geschäfts-und Privatleben erteilt, sollte nur bei völligem Vertrauen gegeben werden), sollte keinesfalls als Formular aus dem Schreibwarenladen verwandt werden. Nur die notarielle Form (ist zwar nicht zwingend) hindert Gerichte, Ärzte privatschriftliche Betreuungs-und Vorsorgevollmachten durch Betreuungsrichter einfach aufheben zu lassen. Leider ist das oft gängige Praxis der Gerichte und Einrichtungen bei Streitfällen mit lästigen Angehörigen. Dies kann nur durch notarielle Verfügungen erfolgreich verhindert werden.
Die Patientenverfügungen (zweiter wichtiger Teil neben Vorsorge-und Betreuungsverfügung), die vorformuliert sind, sind gut, aber unvollständig. Sie zeigen nur einen Teil der Wahrheit auf. Den älteren Personen und Ratsuchenden muss gesagt werden, dass sie sich z.B. einer Situation wie Frau König und ihrer Mutter nur dann ersparen können, wenn die alten Leute definitiv festlegen, dass sie z.B. von bestimmten Personen (genaue Namensnennung und Adresse) täglich besucht und gepflegt werden wollen. Wer nicht genau regelt, was er haben möchte, muss sich nicht wundern, wenn er es nicht bekommt!!! Das ist natürlich keinem Laien bewusst.
Notare sagen zwar Patientenverfügungen (Vorsorgevollmachten –und Betreuungsverfügungen werden notariell beurkundet) werden nicht notariell beurkundet. Angesichts der Situation der Frau König bzw. ihrer Mutter sollte laut darüber nachgedacht werden, ob Patientenverfügungen nicht künftig als vollstreckbare Ausfertigungen durch einen Notar so formuliert werden, um für die zu pflegenden Angehörigen eine vollstreckbare Ausfertigung zu schaffen, falls die Einrichtungen Besuche und damit Pflegemöglichkeiten verweigern wollen.
Angehörige und Heiminsassen haben keine eigenen Rechte, die sie im Verweigerungsfalle (Hausverbot durch Heim und Betreuer) durchsetzen könnten. Kein deutsches Gericht interessieren diese Belange und für eine Strafanzeige werden meist Fakten ignoriert, so dass Verfahren selten aufgenommen werden. Im Gegenzug drohen den Anzeigenerstattern unter den Angehörigen Gegenstrafanzeigen wegen Verleumdung u.a.
Fazit:
Es gibt leider auch schon Beispiele, bei denen Pflegeheime Angehörigen den täglichen Zutritt verweigern und Hausverbote erteilen, obwohl diese keinerlei Beschwerden erhoben haben.
Es gibt sogar Fälle, in denen Ehepartnern, die die Pflege nicht mehr schaffen und den Ehepartner täglich besuchen möchten, der Zugang verweigert wurde, ohne dass diese sich beschwert haben.
Wer dann von einer Maschinerie mit Hausverbot bzw. Betreuung „bedroht“ wird, wird sehr schnell kapitulieren.
Weil Angehörige und ihre älteren zu Pflegenden keine eigenen Rechte haben, die sie im Streitfall durchsetzen können,
muss zu notariellen Betreuungsverfügungen geraten werden
und zumindest zu ausführlichsten Patientenverfügungen
bzw. diese auch beim Notar als notarielle Ausfertigung anzufordern bzw. die Notare dafür zu sensibilisieren;
Diesen Sachverhalt hat Frau König gelesen und so freigegeben am 13.10.17.
14.11.2017