Familienverfahren contra Strafverfahren???
Laufende Familienverfahren – ein rechtsfreier Raum?:
Sachverhalt:
Erna Brösel hat mit ihrem Expartner 2 Kinder. Es tobt schon seit Monaten ein Sorgerechtsstreit um die Kinder. Die Kindesmutter beansprucht die Sorge für sich, da es Gewalt gab, die von dem Expartner ausging. Sie begründet das mit der Istanbul-Konvention.
Als Frau Brösel zu dem Ergebnis kam, dass ihr Expartner ihr gegenüber und den Kindern gegenüber sich strafbar gemacht hat, hat sie eine Strafanzeige erhoben wegen Körperverletzung, Beleidigung u.a.
Doch leider muss sie mit Schrecken feststellen, dass das Strafverfahren ganz kurze Zeit später von der Staatsanwaltschaft wiedereingestellt wurde. Schriftlich wird dies mit einem Mangel an Beweisen begründet.
Doch mündlich erklärt ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, dass keine Ermittlungen geführt werden, da ein Familienverfahren anhängig ist.
Frau Brösel ist entsetzt und fühlt sich mit ihren Problemen alleine gelassen.
Rechtliche Ausführungen:
Das ist leider die Regel und nicht die Ausnahme! Eine rechtliche Begründung gibt es dafür leider nicht. Und es kann auch Mandanten nicht immer nachvollziehbar erklärt werden.
Wichtig!!!!!!!
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Elisabeth Aleiter
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23.06.2024