Eröffnung eines Familienverfahrens von Amts wegen
Eröffnung eines Familienverfahrens von Amts wegen
Sachverhaltsschilderung:
Gerda Brösel ist eine liebevolle Mama von 2 Kindern Jan 7 Jahre und Marie 4 Jahre. Sie lebt von Wolfgang Brösel schon länger getrennt, allerdings leben beide Eltern mit den Kindern noch im gemeinsamen Familienheim.
Beide Eltern haben die gemeinsame elterliche Sorge und Gerda Brösel hat viele Behördenlaufereien mit den Kindern. Die Unterstützung ihres Ehemannes ist ihr leider selten sicher. Sie ist der Auffassung, dass das nun mit den Kindern sich so schwierig gestalte und ihr Ehemann es ihr schwierig mache und sie eigentlich die Alleinsorge für die gemeinsamen Kinder möchte, da sie dann unabhängiger von ihrem Ehemann agieren könne. Auch wollte sie mit den Kindern umziehen und dazu erhalte sie von ihrem Mann gar keine Rückmeldung.
Die Umgänge der Kinder mit dem Vater liefen in der Vergangenheit nicht gut. Die Kinder waren oft die meiste Zeit bei der Mutter und dem Vater gab sie relativ wenig Gelegenheit zum regelmäßigen Umgang und Kontakt, obwohl aufgrund der Nähe viele Möglichkeiten bestanden.
Die Mutter zieht daher vor das Familiengericht lässt sich von dem aufstrebenden Juppi-Anwalt Herrn Ungeheuer vertreten. Er ist im Familienrecht noch nicht so lange tätig, hat aber schon einige Fälle mit großem Erfolg gewonnen.
Er spricht ihr zu und beantragt die Alleinsorge für die Kindesmutter für die gemeinsamen Kinder, schon vor dem Hintergrund, dass die Ehefrau mit den Kindern umziehen wolle.
Das Gericht setzt ein E.A. Verfahren Sorge und Hauptverfahren Sorge an und von Amts ein Umgangsverfahren an.
In der ersten Verhandlung sind alle 3 Themen angesetzt, das Gericht spricht aber überwiegend im ersten Verhandlungstermin nur die Umgangsthematik an, befragt die unvorbereitete Mutter ausschließlich zu Umgangsfragen und nicht zum Sorgerecht ab. Dem Gericht ist unklar, warum der Vater so gut wie keinen Umgang hat, obschon er sonst so nah am Geschehen wäre. Die Mutter weiß dazu nichts zu sagen. Auch RA Ungeheuer ist ratlos.
Rechtsanwalt Kühn der den Vater vertritt trägt vor wann und wie Begegnungen genau stattgefunden haben und dass der Vater und die Kinder wie und warum betroffen waren und die Kindesmutter nicht unterstützt habe.
Das Gericht stellt eine Kindeswohlgefährdung fest durch mangelnden Umgang der Kinder mit dem Vater. Mehr geschieht aus Sicht der Kindesmutter nicht.
Im Anschluss hört das Gericht die Kinder an und diese schildern, dass der Papa zwar da sei, aber von der Mutter aus, nichts mehr mit ihnen unternehmen darf. Sie vermissen Ausflüge und das normale Leben. Die Befragung der Kinder dauert keine 10 Minuten.
Nachdem die Eltern und Kinder das Gerichtsgebäude verlassen haben, erhält Rechtsanwalt Ungeheuer am Tag darauf schon eine Abschrift des Vermerkes des Gerichts vom Gerichtstermin zu allen 3 Verfahren. Weiterhin Beweisbeschluss im Hauptsacheverfahren Sorge, dass eine psychologische Sachverständige alle Fragen des Gerichts zum Sorgerecht, etwaige Gefährdung, Verbleiben der Kinder etc. zu prüfen habe und einen Beschluss des Gerichts im Sorge Eilverfahren, dass die Kinder bis auf Weiteres am Haus mit dem Vater verbleiben und die Kindesmutter jederzeit alleine umziehen kann.
Rechtliche Lösung:
Die Kindesmutter ist völlig entsetzt und wechselt zum Rechtsanwalt Kummer. Dieser bestätigt ihr, dass Sorgerechtsanträge in dieser Form und ohne Anhaltspunkte keinesfalls erfolgversprechend sind. Im Rahmen der Sorgerechtsanträge muss eine umfassende mehrstufige Kindeswohlprüfung stattfinden, damit das Gericht mit dem Antrag etwas anfangen kann. Doch das hat im Antrag von Rechtsanwalt Ungeheuer gar nicht stattgefunden.
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Das Gericht hat das Umgangsverfahren von Amts wegen angesetzt, was es jederzeit tun kann, da Umgangsverfahren auch ohne Antrag (von Amts wegen) möglich sind, aber meist dann angesetzt werden, wenn das Gericht von einer Gefährdung des Wohles der Kinder hier von Seiten der Mutter ausgeht, wegen angeblicher Umgangsvereitelung der Mutter gegenüber dem Vater.
Leider ist das ein sehr „beliebter Fall“, der also sehr oft vorkommt. Es ist zwar nicht immer richtig, was an den Familiengerichten geschieht, aber es ist für die Mutter nun sehr schwierig auch nur wieder in den ursprünglichen Zustand zurück zu kommen. Die Kinder leben nun in derselben Immobilie werden aber beim Vater versorgt, der das nutzt. Die Mutter kann dann zwar umziehen, aber die Kinder sind nicht mehr bei ihr. Um die Kinder müssen sich dann die neuen Partner des Vaters oder aber die Großmutter väterlicherseits kümmern oder der Vater schaltet Hilfspersonal ein.
Ein Gang zu den Obergerichten ist da oft auch nicht von Erfolg gekrönt.
Eine für die Familie katastrophale Lösung, da die Kinder zwar am Ort bleiben, aber von ihrer Mutter entfremdet werden, von der Person, die sie am meisten benötigen.
Fazit: Behördenmitarbeiter, Gerichte sind leider immer noch nicht ausreichend geschult und können selbst oft mit den Fallschilderungen nichts anfangen oder sind sogar oft damit überfordert;
Wichtig!!!!!!!
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16.08.2026
